- Information über den Ausbildungsberuf -
Arbeitsgebiet:
Kaufleute für Bürokommunikation sind in kaufmännisch-verwaltenden Funktionen tätig. Sie befassen sich mit Assistenz- und Sekretariatsaufgaben und allen anfallenden Büroarbeiten, wie z.B. Aufgaben des betrieblichen Rechnungs- und Personalwesens mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Branchen / Betriebe:
Der Einsatz erfolgt in Betrieben des Handels, der Industrie, des Handwerks, der Dienstleistungen und der freien Berufe.
Berufliche Qualifikation/Fähigkeiten:
Kaufleute für Bürokommunikation erkennen die betrieblichen Zusammenhänge und führen selbständig alle bürowirtschaftlichen Abläufe durch. Sie verfügen über eine gute sprachliche Ausdrucksweise sowie soziale und kommunikative Kompetenz.
Kaufleute für Bürokommunikation
- führen Telefonate und erteilen Auskünfte
- empfangen Besucher
- führen Terminkalender und -pläne, Urlaubslisten
- verteilen Post und bearbeiten Postein- und -ausgänge
- erledigen die anfallende Korrespondenz
- geben Texte ein und archivieren sie; erstellen und wenden Textbausteine an
- arbeiten in der Materialverwaltung mit
- erstellen Statistiken und graphische Darstellungen
- organisieren Hotelreservierungen
- arbeiten im bereichsbezogenen Personal- und Rechnungswesen mit
- assistieren bei Verkaufsgesprächen, Tagungen, Seminaren
- bereiten für den Abteilungsleiter wichtige Unterlagen für Besprechungen und Sitzungen vor
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Staatliche Berufsschulen:
Oberstufenzentrum Bürowirtschaft & Dienstleistungen
Mandelstr. 6-8, 10409 Berlin
Tel.: 030/42185412
E-Mail: oszbwd@gmx.de
Internet: www.oszbwd.de
Oberstufenzentrum Bürowirtschaft & Verwaltung
Lippstädter Str. 9-11, 12207 Berlin
Tel.: 030/901 725 01
E-Mail: info@oszbueroverw.de
Internet: www.oszbueroverw.de
Oberstufenzentrum Bürowirtschaft II
Fischerstr. 32, 10317 Berlin
Telefon.:030/ 5228089-0
Fax.: 030/5228089-53
E-Mail: schulleitung@oszbuerozwei.de
Internet: www.oszbuerozwei.de
Bewerberinnen und Bewerber erhalten weitere Auskünfte bei den Berufsberatern der zuständigen Agenturen für Arbeit.