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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildungsverträge korrekt abschließen

Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen Vertrag zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Auszubildenden zustande. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz. Darüber hinaus sind weitere Rechtsgrundlagen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz zu beachten.

Grundlage ist der IHK-Vertrag. Darin sind festzuhalten:

  • der Ausbildungsberuf
  • der Beginn und die Dauer der Ausbildung
  • die Dauer der täglichen Ausbildungszeit
  • die Probezeit
  • die Höhe der Vergütung
  • die Dauer des Urlaubs
  • die Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann

Sind mögliche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes geplant, sollten diese ebenfalls eingetragen werden.

  • Kennen Sie die wesentlichen Abläufe bei der Einstellung von Auszubildenden und beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrages?
  • Nehmen Ihre unter 18 Jahre alten Bewerber vor Abschluss des Berufsausbildungsvertrages an einer ärztlichen Erstuntersuchung teil?
  • Vereinbaren Sie im Berufsausbildungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Ausbildungszeit?
  • Vereinbaren Sie mit den Auszubildenden eine angemessene Vergütung ?
  • Reichen Sie Ihre Berufsausbildungsverträge rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn ein?
  • Hat die Geschäftsführung des Unternehmens unterschrieben - bei minderjährigen Auszubildenden der Erziehungsberechtigte?
  • Sind die Anlagen zum Ausbildungsvertrag (Ausbildungsplan, Dokumentation über die ärztliche Erstuntersuchung, Ausbilderdaten (-karte) komplett?

Weitere Informationen: Ausbildungsberaterteam

DOKUMENT-NR. 62451

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Die IHK Berlin bietet im Rahmen des Ausbildungskonsenz mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und dem Land Berlin einen speziellen Service für Betriebe, die keine Auszubildenden finden. mehr

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