In den Ausbildungsordnungen ist die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) vorgeschrieben.
Zu Ihrer Information haben wir die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt:
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden die von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin als Ausbildungsnachweise vorgesehenen Vordrucke, z.B. als
- Heft Tagesnachweise (PDF) - RNK 5060) oder als
- Block (lose Blätter zum Abheften - RNK 5062) oder als
- Heft Wochennachweise (PDF) - RNK 5063)
kostenfrei auszuhändigen.
Die Ausbildungsnachweise sind käuflich zu erwerben im Schreibwarenhandel bzw. Großhandel bei der Firma
Reimer Nachf. Kuhn, Mehringdamm 29, 10961 Berlin, Telefon: (030)69 320 36 und
Berliner Straße 5, 13507 Berlin, Telefon: (030)4338823. Der Tages- und Wochennachweis steht Ihnen zum Ausdruck zur Verfügung.
Dem Auszubildenden ist die Gelegenheit zu geben, die Eintragungen während der Ausbildungszeit vorzunehmen. Der Ausbildende hat weiterhin die Führung der Ausbildungsnachweise durch regelmäßige, mindestens aber monatliche Abzeichnungen zu überwachen.
Der Auszubildende hat den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit mindesten wöchentlich zu führen und dem Ausbildenden zur Abzeichnung vorzulegen, sofern neue Ausbildungsordnungen nichts anderes vorsehen.
Bei der täglichen Führung des Ausbildungsnachweises sind die Einzelstunden der Berufsschule und die der Ausbildung im Betrieb sowie die wöchentlichen Gesamtstunden einzutragen.
Der gesetzliche Vertreter des jugendlichen Auszubildenden und die Berufsschule haben in angemessenen Zeitabständen die Ausbildungsnachweise einzusehen und abzuzeichnen.
Dem Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer ist der Ausbildungsnachweis auf Verlangen zur Durchsicht vorzulegen. Es empfiehlt sich deshalb eine Aufbewahrung der Ausbildungsnachweise im Betrieb.
Zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen ist der Ausbildungsnachweis mitzubringen. Die Führung vorgeschriebener Ausbildungsnachweise ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung; sie fließt jedoch nicht in die Prüfungsbewertungen ein.
Beachten Sie auch die Erläuterungen und Eintragungsbeispiele auf den inneren Umschlagseiten des Heftes bzw. auf der Rückseite des Vorsatzblattes des Blockes.
Rechtsgrundlagen sind §§ 14 Abs. 1 Ziff .4, 43 Abs.1 Ziff. 2, § 9 Berufsbildungsgesetz (vom 01.04.2005) und die Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Nähere Informationen erteilen Ihnen auch gerne unsere Ausbildungsberater.