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AUS- UND WEITERBILDUNG

Begabtenförderung berufliche Bildung

Finanzielle Unterstützung für die Karriere mit Lehre

  • Was ist Ziel der Förderung?
    Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm "Bagabtenförderung berufliche Bildung" der Bundesregierung gezielt begabte junge Absolventen/Absolventinnen einer Berufsausbildung in ihrer Weiterbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in ihrer Ausbildung und im Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.

  • Wer kann sich bewerben?
    Jeder, der eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und die Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten 3 Plätze gekommen ist oder seine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag seines Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist, wobei die Möglichkeit anrechnungsfähiger Zeiten, wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit bis zu 3 Jahren besteht.

  • Wo können Sie sich bewerben?
    Dort, wo Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Die IHK Berlin ist eine der zuständigen Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt die Stipendiaten/Stipendiatinnen aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit der einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen und verwaltet die Fördermittel. Antragsformulare können bei der IHK Berlin angefordert werden. Das Auswahlverfahren für die Neuaufnahmen zum 01.01. des Folgejahres findet im Dezember des laufenden Jahres statt. Im Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum 30. November vollständig bei der IHK Berlin eingegangen sind.

  • Wie hoch und wie lange wird gefördert?
    Über einen Zeitraum von 3 Jahren können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000,00 EUR für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung gezahlt werden, in 3 Jahren insgesamt bis zu 6.000,00 EUR. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10% je Maßnahme von den Stipendiaten/Stipendiatinnen selbst zu tragen.

  • Was wird gefördert?
    die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau), die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen (z.B. Sprachkurse im Inland oder Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland sowie Seminare in Rhetorik, Verhandlungsführung, Konfliktmanagement, EDV-Kurse, Projektmanagement)



DOKUMENT-NR. 19757

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