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IHK-WEITERBILDUNGSBERATUNG

Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Investitionen in die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erhöhen die Chancen am Arbeitsmarkt, verbessern die Beschäftigungsfähigkeit und eröffnen Karrierechancen.

Sie haben schon einen Lehrgang oder ein Seminar gefunden, können sich die Weiterbildung aber ohne Unterstützung nicht leisten?

Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Mitarbeiter qualifizieren, benötigen dazu aber finanzielle Hilfe?

Meister-Bafög

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), besser bekannt unter dem Begriff „Meister-Bafög“, verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Gefördert werden dabei berufliche Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das Einkommen der Teilnehmer/innen spielt für die Förderhöhe keine Rolle.

Weitere Informationen zu den Förderungsbereichen, Antragswegen- und Formularen sowie Förderhöhen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info

Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm "Begabtenförderung - berufliche Bildung" der Bundesregierung gezielt begabte junge Absolventen/Absolventinnen einer Berufsausbildung in ihrer Weiterbildung.

Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und der Bewerbung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder hier.

Bildungsprämie

Erwerbstätige, die beruflich weiterkommen wollen, sich aber keine Weiterbildung leisten können, unterstützt der Staat mit einer Prämie, die bis zu 500 € wert sein kann. Um einen Prämiengutschein zu erhalten und bevor man sich zu einer Weiterbildung anmeldet, muss zunächst eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Diese wird u. a. Weiterbildungsanbieter heraussuchen, die den Prämiengutschein akzeptieren, da die Bildungsträgern nicht zur Entgegennahme verpflichtet sind. Die IHK Berlin beispielsweise nimmt keine Prämiengutscheine entgegen.

Welche Einkommensgrenzen gelten und wo Sie Beratungsstellen finden, erfahren Sie unter www.bildungspraemie.info.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit (Wohnortprinzip). Entscheidungskriterien sind u. a. der bisherige berufliche Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Mit einem Bildungsgutschein kann unter zugelassenen Weiterbildungsanbietern gewählt werden. Die IHK Berlin zählt zum Beispiel nicht dazu. Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsberater oder auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, z. B. mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds oder dem Konjunkturpaket II. Unternehmen können sich zu den Zuschüsse und Leistungen bei den Arbeitgeberservices der Arbeitsagenturen beraten lassen.

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Förderungen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

DOKUMENT-NR. 4986

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