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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Voraussetzungen zur Prüfungszulassung

PRÜFUNGSINFORMATION

Zulassung zur Abschlussprüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung nach Abschluss der Berufsausbildung gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Industriekaufmann/-frau aufgrund guter Leistungen (gemäß § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG))

Hier finden Sie das Antragsformular für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Industriekaufmann (frau) sowie den Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe bei vorzeitiger Prüfungszulassung in diesem Beruf. mehr

PRÜFUNGSINFORMATION

Wiederholung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden (§ 21,3 BBiG) mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund guter Leistungen (gemäß § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG))

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen gemäß § 45, Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mehr

PRÜFUNGSINFORMATION FÜR UMSCHÜLER

Kriterien für die Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen

Kriterien für die Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen mehr

PRÜFUNGSINFORMATION

Zulassung zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ohne Berufsausbildung

(Externen-Prüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)) mehr

DOKUMENT-NR. 1308

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