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BERATUNG

Bewertung schulischer und hochschulischer Bildungsabschlüsse

In Abhängigkeit des erworbenen ausländischen Abschlusses (Schule, Beruf, Studium) sind unterschiedliche Stellen für eine Bewertung zuständig. Ausführliche Informationen finden Sie rechts unter der Rubrik "Mehr zu diesem Thema" im Wegweiser Anerkennung.

Für die Bewertung und Anerkennung von schulischen und hochschulischen Abschlüssen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständig.

Anerkennung schulischer Abschlüsse

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Tel: (030) 90227-5232
-5220
-6987

Anerkennung akademischer Abschlüsse

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Tel.: (030) 90227
6929

Anerkennung von Qualifikationen für reglementierte Berufe

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Tel.: (030) 90227
5050

Für einige Bereiche ist es der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen möglich, im Ausland oder außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung erworbene Berufsabschlüsse deutschen Abschlüssen gleichzustellen:

  • Gleichstellung der Abschlüsse von Spätaussiedlern (Bundesvertriebenengesetz)
  • Facharbeiter- und Meisterabschlüsse der ehemaligen DDR
  • Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen durch Rechtsverordnung (bilaterale Abkommen von Deutschland mit Frankreich, Österreich, Schweiz)

Rechtsansprüche auf Berufsanerkennung

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Tel: (030) 9028-1440
-1439

Die Bewertung und Feststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - sog. Anerkennungsgesetz - für die nicht reglementierten IHK-Berufe übernimmt ab 1. April 2012 die IHK FOSA. Eine Beratung zum Anerkennungsverfahren etc. findet in der IHK Berlin (für IHK-Berufe) statt.

Bewertung beruflicher Abschlüsse aus dem Ausland (Anerkennungsgesetz)

für nicht reglementierte IHK-Berufe: IHK FOSA
Beratung in der IHK Berlin

Tel: (030) 315 10
-358

DOKUMENT-NR. 2671

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-358
  • Fax: 030 31510-172

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