Der Abschluss „Geprüfter Betriebswirt” ist ein Angebot für kaufmännische Berufspraktiker, die bereits eine Weiterbildung in ihrem Fachbereich durchlaufen haben, vor allem für Fachwirte und Fachkaufleute. Geprüfte Betriebswirte setzen ihr erworbenes Know-how ein, um Kundenanforderungen zu erkennen und Gewinn bringend durch adäquate Produktgestaltung darauf einzugehen. Dabei spielen Sozialkompetenz und Mitarbeiterführung eine wichtige Rolle. Die Führungskräfte sind in der Lage, Leistungsprozesse im Unternehmen zu steuern und dabei Kenntnisse über die Funktionsbereiche Unternehmensplanung, Marketing, Finanzwirtschaft, Controlling und Qualitätsmanagement anzuwenden. Im internationalen Wirtschaftsleben finden sie ein breites Spektrum an Betätigungsmöglichkeiten vor, da sie über ein fundiertes Wissen und umfangreiche Kenntnisse im Im- und Exportgeschäft verfügen. Der IHK-Abschluss ist für Fachkräfte eine effiziente Alternative zum Hochschulstudium: Er verbindet betriebswirtschaftliche Theorie mit praxisnahem Managementwissen und knüpft gezielt an vorhandene kaufmännische Fachkenntnisse an.
Prüfungstermine in Berlin:
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
Herbstprüfung 2012: 14.11. und 15.11.2012
Führung und Management im Unternehmen
Frühjahrsprüfung 2013: 19.06. und 20.06.2013
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Betriebswirt/in” ist in der entsprechenden
Prüfungsordnung
geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der
Fortbildungsprüfungsordnung
der IHK Berlin
2. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der
Prüfungsordnung
§ 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem
Zulassungsformular
an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem
Anmeldeformular
zur Prüfung an und fügen Sie
- entweder das von der IHK bestätigte
Zulassungsformular
oder
- Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
5. Wie läuft die Prüfung ab?
Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse”
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie diesen Prüfungsteil bestanden, einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Prüfungsteil „Management und Führung im Unternehmen”
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung und zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Vor Beginn des mündlichen Fachgespräches haben Sie 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 30 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis dieses Prüfungsteils bekannt. Den endgültigen Bescheid über diesen Prüfungsteil erhalten Sie per Post.
- Sofern beide Prüfungsteile erfolgreich abgelegt wurden wird Ihnen das Thema der Projektarbeit gestellt. Für die Bearbeitung haben Sie 30 Kalendertage Zeit.
- Mit dem Ergebnis über die erfolgreich absolvierte Projektarbeit erhalten Sie die Einladung zum projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
- Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca.30 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis dieses Prüfungsteils bekannt.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche
Struktur
berücksichtigen.
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
9. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung
der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Prüfungsteil Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse 300,00 € und für den Prüfungsteil Management und Führung sowie die Projektarbeit 350,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Astrid von Kempski unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-814 oder per e-Mail: astrid.von.kempski@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2012