Destillateurmeister/innen sind technische Fach- und Führungskräfte (Industriemeister) in der Spirituosenherstellung. Sie haben den Beruf des Destillateurs erlernt und hier mehrjährige Berufspraxis erworben. Sie können in Spirituosenherstellung und -vertrieb als Führungskräfte Aufgaben zwischen Planung und Ausführung wahrnehmen. Hierzu benötigen sie spezielle Kenntnisse der verschiedenen Spirituosen und ihrer Fabrikation. Ihre Tätigkeit umfasst die Steuerung und Überwachung des Betriebsablaufes, Instandhaltung, Kostenrechnung sowie die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören auch Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz. Durch ihre Berufserfahrung und systematische Weiterbildung haben sie Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kostenbewusstsein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die sie in der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen und im Kontakt mit Kunden einsetzen können.
Prüfungstermine in Berlin:
Grundlegende Qualifikationen
bei Bedarf
Handlungs- und fachspezifische Qualifikationen
bei Bedarf
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Destillateurmeister/in” ist in der entsprechenden
Prüfungsordnung
geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der
Fortbildungsprüfungsordnung
der IHK Berlin.
2. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem
Zulassungsformular
an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit den Anmeldeformularen (siehe Downloadbereich) zur Prüfung an und fügen Sie
- entweder das von der IHK bestätigte
Zulassungsformular
oder
- Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
Vor Antritt der Prüfung im Prüfungsteil "Handlungs- und fachspezifische Qualifikationen" müssen Sie den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn der letzten Prüfungsleistung die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) nachweisen müssen. Sie ist nicht Bestandteil der Prüfung "Gepr. Destillateurmeister/in".
5. Wie läuft die Prüfung ab?
Grundlegende Qualifikationen
Das Ablegen dieses Prüfungsteils ist nach Rücksprache auch an einer anderen IHK möglich.
Handlungs- und fachsspezifische Qualifikationen
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihr Prüfungszeugnis und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
8. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung
der IHK Berlin und beträgt zurzeit für die Grundlegenden Qualifikationen 300,00 € und für die Handlungs- und fachspezifischen Qualifikationen 450,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben. Die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung beträgt zurzeit 90,00 €.
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Sandra Kühnert unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-813 oder per e-Mail: sandra.kuehnert@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 12/2011