Das Zusammenwachsen Europas und die Präsenz deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten erfordern zunehmend Spezialisten, die auf allen Ebenen Kontakte mit fremdsprachigen Partnern begleiten können. Geprüfte Dolmetscher beherrschen eine gängige Fremdsprache und können sie in allen Bereichen des Unternehmens einsetzen, wo das Dolmetschen von Gesprächen oder schwierige Übersetzungen gefordert sind. Der Geprüfte Dolmetscher besitzt gute allgemeine und wirtschaftliche Kenntnisse und kann - über die Tätigkeiten eines Geprüften Fremdsprachenkorrespondenten und eines Geprüften Übersetzers hinaus - in Gesprächen und Verhandlungen dolmetschen. Ausführungen in deutscher oder in der fremden Sprache sind unmittelbar nach ihrer Beendigung inhaltlich genau und sprachlich einwandfrei in der jeweils anderen Sprache wiederzugeben und schwierige wirtschaftliche Texte mündlich fließend zu übersetzen. Die Prüfung ist eine fachsprachliche Prüfung, in der kaufmännische und wirtschaftliche Sachverhalte darzustellen sind. Sie wird für die Zielsprache Englisch angeboten bzw. bei entsprechender Muttersprache für die Zielsprache Deutsch.
Prüfungstermine in Berlin:
Schriftliche Herbstprüfung 2012: 17.10.2012
Mündliche Herbstprüfung 2012: 05.12.2012
Schriftliche Frühjahrsprüfung 2013: 13.03.2013
Mündliche Frühjahrsprüfung 2013: Mai 2013
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Dolmetscher/in” ist in der entsprechenden
Prüfungsordnung
geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der
Fortbildungsprüfungsordnung
der IHK Berlin
2. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der
Prüfungsordnung
§ 3 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit Ihrem beruflichen Werdegang an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Eine praktische Anforderung in der mündlichen Prüfung ist das Beherrschen einer Kurzschrift, um die erforderlichen Notizen machen zu können.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem
Anmeldeformular
zur Prüfung an und fügen Sie Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der IHK Berlin wahlweise zur Frühjahrsprüfung im März oder zur Herbstprüfung im Oktober anzumelden. Dies ist auf dem Anmeldeformular anzugeben.
5. Wie läuft die Prüfung ab?
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie bei ausreichenden schriftlichen Leistungen die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 50 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
8. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung
der IHK Berlin und beträgt zurzeit 450,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Gabriele Meissl unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-807 oder per e-Mail: gabriele.meissl@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 047/2012