. .
Illustration

IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Fachwirt (in) für Versicherungen und Finanzen - Prüfung

Die Versicherungswirtschaft bietet qualifizierten Kaufleuten mit Berufserfahrung in der Versicherungsbranche ein breites Tätigkeitsfeld.

Die Aufgaben erstrecken sich von der Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge über die Durchführung von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Mithilfe zur Entwicklung von innovativen Produkten sowie die Übernahme qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.

Prüfungstermine in Berlin:

Prüfungsteil A:
Frühjahrsprüfung 2012: 19.04.2012
Herbstprüfung 2012: 04.10.2012

Prüfungsteil B:
Frühjahrsprüfung 2012: 26.04.2012
Herbstprüfung 2012: 10.10.2012

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfter/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin.

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Prüfungsordnung geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem Zulassungsformular an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie

  • entweder das von der IHK bestätigte Zulassungsformular oder
  • Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Vor Beginn des mündlichen Fachgespräches haben Sie 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert im Fach insgesamt ca. 45 Minuten, in Fächern mit Ergänzungsprüfungen ca. 15 Minuten je Fach. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
  • Sofern Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie sind die Prüfungsteile inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest) zurück, so ist die Prüfung zum nächsten Termin fortzusetzen, bereits erbrachte selbständige Prüfungsleistungen werden anerkannt. Erfolgt der Rücktritt oder versäumen Sie eine Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund, gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

9. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf die Prüfungsteile. A und B. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit 250,00 € für Teil A und 350,00 € für Teil B. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Ursel Fuchs unter der Tel.-Nr. 030/31510-818 oder per e-Mail: ursel.fuchs@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 04/2012

DOKUMENT-NR. 59261

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-818
  • Fax: 030 31510-171

Kontaktdaten speichern (V-Card)