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IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Fachwirt (in) im Gastgewerbe - Prüfung

Die Nachfragen von Fachpersonal aus gastronomischen Unternehmen nach einer branchenorientierten kaufmännischen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss steigt stetig.

Mit der besonderen Rechtsvorschrift zum/zur Fachwirt/-in im Gastgewerbe liegt erstmals ein Konzept zur kaufmännischen Aufstiegsweiterbildung im Gastgewerbe vor.

Der Fachwirt im Gastgewerbe besteht aus zwei selbständigen Teilprüfungen. Das Konzept fügt sich in die sog. Dienstleistungsfachwirte-Familie ein, d.h. der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" ist identisch mit denjenigen anderer Dienstleistungs-Fachwirte wie dem Sport-, Fitness-, Bestattungsfachwirt und dem Fachwirt in Sozial- und Gesundheitswesen. Im Rahmen der handlungsspezifischen Qualifikationen ist ein situationsbezognes Fachgespräch durchzuführen, wobei sich der Teilnehmer auf einen der Bereiche

  • Hotel- und Gaststättenbetriebe
  • Systemgastronomie
  • Gemeinschaftsverpflegung
  • Catering
  • Kongress - und Veranstaltungsgastronomie

festlegen muss. Die Prüfung bildet damit die neue Entwicklung bei den anerkannten Ausbildungsberufen der Branche ab. Ein Rahmenstoffplan liegt bereits vor.

Prüfungstermine in Berlin:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Herbstprüfung 2012: 18.10.2012

Handlungsspezifische Qualifikationen

Termine auf Anfrage

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Fachwirt/in im Gastgewerbe” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Abschließend erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zum situationsbezogenen Fachgespräch mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin. Vor Beginn des mündlichen Situationsgespräches haben Sie 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
  • Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie sind die Prüfungen inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

9. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben undsich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit für die handlungsfeldübergreifende Qualifikation 250,00 € und für die handlungsfeldspezifische Qualifikation 350,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Brigitte Block unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-812 oder per e-Mail: brigitte.block@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 02/2012

DOKUMENT-NR. 11566

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