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IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Fachwirt (in) im Sozial- und Gesundheitswesen - Prüfung

Ab 01.01.2012 gibt es den neuen Abschluss Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen. Ausführliche Informationen finden Sie unter der Dokumentennummer: 88789. Bitte beachten Sie die Übergangsvorschriften. Eine Anmeldung zur Erstprüfung in beiden Prüfungsteilen ist nur bis 30. Juni 2013 möglich. Angefangene Prüfungsverfahren können dann nur bis zur Frühjahrsprüfung 2015 beendet werden.

Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte.

Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger. Innerhalb dieser Weiterbildung spielen daher nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der Befähigung zum mittleren Management in Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen vertieft der Prüfungsteilnehmer auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Diese erworbenen praxisorientierten Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in unterschiedlichen Unternehmen im Sozial- und Gesundheitswesen.

Für die Zulassung zu dieser kaufmännischen Aufstiegsqualifikation ist unabdingbare Voraussetzung, dass Sie als Nachweis operative kaufmännisch-verwaltende Berufspraxis im Sozial- und Gesundheitswesen nachweisen können.

Die Prüfung setzt sich aus zwei Prüfungsteilen zusammen: den "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" Teil 1 und den "Handlungsspezifischen Qualifikationen" Teil 2.

Prüfungstermine in Berlin:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Frühjahrsprüfung: 07.03.2013 und 13.03.2014
Herbstprüfung:  18.10.2012 und 17.10.2013

Handlungsspezifische Qualifikationen

Frühjahrsprüfung: 21./22.03.2013 und 27./28.03.2014
Herbstprüfung: 25./26.10.2012 und 24./25.10.2013

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 2 geregelt .Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem Zulassungsformular an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

Für die Zulassung zu dieser kaufmännischen Aufstiegsqualifikation ist unabdingbare Voraussetzung, dass Sie als Nachweis operative kaufmännisch-verwaltende Berufspraxis im Sozial- und Gesundheitswesen nachweisen können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie

  • entweder das von der IHK bestätigte Zulassungsformular oder
  • Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.


Vor Antritt der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” müssen Sie den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” abgelegt haben.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort, die ca. 15 Minuten dauert. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Abschließend erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

Handlungsspezifische Qualifikation

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Vor Beginn des mündlichen Fachgespräches haben Sie 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 30 Minuten, in Fächern mit Ergänzungsprüfungen maximal 15 Minuten je Fach. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
  • Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihr Prüfungszeugnis und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

9. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit 250,00 € für den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und 350,00 € für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen”. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Uta Alpermann unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-819 oder per e-Mail: uta.alpermann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 09/2009

DOKUMENT-NR. 11567

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