. .
Illustration

IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Hotelmeister (in) - Prüfung

Im Gegensatz zum Küchen- und Restaurantmeister ist der Wirkungskreis eines Hotelmeisters nicht auf einzelne Betriebe beschränkt, sondern bezieht sich auf das ganze Unternehmen. So finden sich in großen Betrieben Hotelmeister in den Bereichen Food & Beverage/Einkauf- und Lagermanagement, Empfang/Rezeption, Hauswirtschaft/Housekeeping, Bankett oder Verkauf/Sales. In mittelständischen Unternehmen ist der die gefragte Führungskraft für den gesamten Betrieb.
Wie bei allen Meistern zeichnet sich der Hotelmeister dadurch aus, dass für ihn das Wohl der Gäste und das Wohl des Betriebes gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein solides betriebswirtschaftliches Ergebnis ist der Gradmesser seines Erfolges.

Die Prüfung setzt sich aus drei Prüfungsteilen zusammen: dem grundlegenden Teil, dem handlungsfeldspezifischen Teil und der Praktischen Prüfung.

Prüfungstermine in Berlin:

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Herbstprüfung: 18.10.2012

Handlungsspezifische Qualifikationen
auf Anfrage

Praktische Prüfung:
auf Anfrage

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Hotelmeister/in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem Zulassungsformular an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie

  • entweder das von der IHK bestätigte Zulassungsformular oder
  • Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
  • für die Teilnahme an der Prüfung muss die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nachgewiesen werden. Die AEVO ist nicht Bestandteil der Prüfung „gepr. Hotelmeister/in”.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AEVO)”

  • Die AEVO-Prüfung ist gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen” erfolgen. Der Nachweis ist spätestens vor Beginn der „praktischen Prüfung” zu erbringen.

Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen”

Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.

  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Abschließend erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

Die Anmeldung zur handlungsfeldspezifischen Qualifikation ist erst nach Ablegen der grundlegenden Qualifikation möglich.

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen”

Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.

  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung und zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Vor Beginn des mündlichen Fachgespräches haben Sie 15 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 30 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis dieses Prüfungsteils bekannt. Den endgültigen Bescheid über diesen Prüfungsteil erhalten Sie per Post.

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung ist erst nach dem vollständigen Ablegen der grundlegenden Qualifikationen und der handlungsspezifischen Qualifikationen möglich. Die AEVO muss bestanden sein.

Prüfungsteil „Praktische Prüfung”

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil und verteilt sich auf zwei Tage. Am Ende der praktischen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis dieses Prüfungsteils bekannt.
  • Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihr Prüfungszeugnis, den Meisterbrief und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

8. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben understreckt sich aufden jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen 250,00 € und für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen sowie die praktische Prüfung 450,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

Die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung beträgt zurzeit 90,00 €.

9. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Astrid von Kempski unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-814 oder per e-Mail: astrid.von.kempski@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 07/2009

DOKUMENT-NR. 20244

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-814
  • Fax: 030 31510-171

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 030 31510-818
  • Fax: 030 31510-171

Kontaktdaten speichern (V-Card)