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IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Industriemeister (in) Chemie - Prüfung

Industriemeister der Fachrichtung Chemie sind technische Fach- und Führungskräfte in der chemischen Industrie. Sie verfügen über eine Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis in einem Chemieberuf und können als Führungskräfte Aufgaben zwischen Planung und Ausführung wahrnehmen. Zu ihrer Tätigkeit gehören Steuerung und Überwachung des Betriebsablaufes, Instandhaltung, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern. Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz sind weitere Verantwortungsbereiche. Durch ihre Berufserfahrung und systematische Weiterbildung haben sie Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kostenbewusstsein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die sie in der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie im Kontakt mit Kunden einsetzen können.

Prüfungstermine in Berlin


Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Herbstprüfung 2012: 11. und 12. Oktober 2012

Handlungsspezifische Qualifikationen
Herbstprüfung 2012: 18. und 19. Oktober 2012

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Chemie” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 3 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem Zulassungsformular an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie

  • entweder das von der IHK bestätigte Zulassungsformular oder
  • Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

Sie haben die Möglichkeit, sich wahlweise an einem Prüfungstermin in beiden Prüfungsteilen (mit allen sieben Fächern) prüfen zu lassen oder innerhalb von zwei Jahren den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” zu einem späteren Prüfungstermin abzulegen. Dies ist auf dem Anmeldeformular anzugeben.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Abschließend erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

Handlungsspezifische Qualifikation

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zum situationsbezogenen Fachgespräch und – soweit erforderlich - zu den mündlichen Ergänzungsprüfungen mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort.
  • Vor Beginn des mündlichen Fachgespräches haben Sie 45 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert mindestens 30, höchstens 45 Minuten. Die Dauer der Ergänzungsprüfungen beträgt 20 Minuten je Fach. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
  • Abschließend erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Prüfungsergebnisse per Post.
  • Sofern Sie die Prüfung insgesamt bestanden haben, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis, den Meisterbrief und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation" (AEVO)

  • Die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ist gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

9. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Teil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 300,00 € und für den Teil Handlungsspezifische Qualifikationen 450,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Sandra Kühnert unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-813 oder per e-Mail: sandra.kuehnert@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 01/2012

DOKUMENT-NR. 11579

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-813
  • Fax: 030 31510-171

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