Geprüfte Meister/innen für Veranstaltungstechnik sind technische Fach- und Führungskräfte in Bühnenbetrieben, Studios, Hallen oder Sportstadien. Hier haben sie nach einer technischen oder handwerklichen Berufsausbildung mehrjährige Berufspraxis im Veranstaltungsbereich erworben. Sie können als Führungskraft Aufgaben im technischen Betrieb ihrer Unternehmen wahrnehmen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit können insbesondere die technische Umsetzung künstlerischer Anforderungen, die Steuerung und Überwachung des Veranstaltungsablaufes und Einsatz und Instandhaltung der Veranstaltungstechnik, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern sein. Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz gehören zu ihrem Verantwortungsbereich. Durch ihre Berufserfahrung und systematische Weiterbildung haben sie Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kostenbewusstsein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die sie in der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie im Kontakt mit Kunden einsetzen kann. Im fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil entscheiden sich die Teilnehmer/innen für eine der drei Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle.
Prüfungstermine in Berlin:
Fachrichtungsübergreifender Teil
Frühjahrsprüfung 02. Mai 2012
Fachrichtungsspezifischer Teil
Frühjahrsprüfung 03. und 04. Mai 2012
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik” ist in der entsprechenden
Prüfungsordnung
geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der
Fortbildungsprüfungsordnung
der IHK Berlin.
2. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus sieben Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der
Prüfungsordnung
§ 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem
Zulassungsformular
an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem
Anmeldeformular
zur Prüfung an und fügen Sie
- entweder das von der IHK bestätigte Zulassungsformular oder
- Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
5. Wie läuft die Prüfung ab?
Fachrichtungsübergreifender Teil
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur obligatorischen mündlichen Prüfung im Fach "Zusammenarbeit im Betrieb" mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 30 Minuten, in Fächern mit Ergänzungsprüfungen ca. 10 – 15 Minuten je Fach. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
- Abschließend erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Prüfungsergebnisse per Post.
- Sofern Sie die Prüfung insgesamt bestanden haben, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis, den Meisterbrief und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Fachrichtungsspezifischer Teil
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 60 Minuten (für die Präsentation der Projektarbeit und das Fachgespräch), in Fächern mit Ergänzungsprüfungen ca. 10 – 15 Minuten je Fach. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
- Abschließend erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Prüfungsergebnisse per Post.
- Sofern Sie die Prüfung insgesamt bestanden haben, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis, den Meisterbrief und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AEVO)”
- Die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ist gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgegebene inhaltliche
Struktur
berücksichtigen (derzeit werden solche Strukturen noch nicht verwendet).
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
9. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf Prüfungsteile. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung
der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den fachrichtungsübergreifenden Teil 300,00 € und für den fachrichtungsspezifischen Teil 450,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.
Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 90,00 €.
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Katrin Engel unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-822 oder per e-Mail: katrin.engel@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2012