Poliere sind technische Fach- und Führungskräfte am Bau im Rang eines Industriemeisters. Sie verfügen über eine Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis in einem Bauberuf. Sie können in Bauunternehmen als Führungskraft Aufgaben zwischen Planung und Ausführung wahrnehmen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit können die Baustelleneinrichtung, koordinierende Aufgaben in der Bauausführung und -überwachung, die Instandhaltung der Maschinen und Geräte, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern sein. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören auch Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz. Geprüfte Poliere beherrschen die Anwendung moderner baulogistischer Verfahren. Im Fach „Bauausführung” entscheiden sich die Teilnehmer für eine der drei Fachrichtungen Hochbau, Ausbau oder Tiefbau. Der Abschluss Werkpolier, Werkpolier/Hilfsschachtmeister wird als bautechnischer Prüfungsteil der Polierprüfung anerkannt.
Prüfungstermine in Berlin:
Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
Prüfung 2012: bei Bedarf
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Polier/in” ist in der entsprechenden
Prüfungsordnung
geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der
Fortbildungsprüfungsordnung
der IHK Berlin
2. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der
Prüfungsordnung
§ 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem
Zulassungsformular
an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem
Anmeldeformular
zur Prüfung an und fügen Sie
- entweder das von der IHK bestätigte
Zulassungsformular
oder
- Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
5. Wie läuft die Prüfung ab?
Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 3 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur obligatorischen mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die Prüfung findet als Einzelprüfung im Fach „Zusammenarbeit im Betrieb” statt und dauert in der Regel ca. 20 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
- Abschließend erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Prüfungsergebnisse per Post.
- Sofern Sie die Prüfung insgesamt bestanden haben, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AEVO)”
Die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ist gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
8. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf den ersten Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung
der IHK Berlin und beträgt zurzeit 300,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.
Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 90,00 €.
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Sandra Kühnert unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-813 oder per e-Mail: sandra.kuehnert@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 01/2012