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IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Texterfassung am PC - Prüfung

Die Schreibtechnik - Das Beherrschen der Tastatur im „Zehnfingersystem” - gehören nach wie vor zu den Kulturtechniken, wenngleich sich die Voraussetzungen für ihren Einsatz durch die moderne Bürotechnik und -organisation grundlegend geändert haben. Denn Schnelligkeit im Schreiben, Sicherheit im Umgang mit Eingabebefehlen, Kenntnis der Regel der Briefgestaltung und das Vermögen, bei Sitzungen und Konferenzen im Wortlaut mitzuschreiben, bestimmen wesentlich die Effizienz jedes Arbeitsplatzes im Büro. Tarifliche Einstufung und Arbeitsplatzbewertung werden vielfach nach den in einer Prüfung nachgewiesenen schreibtechnischen Leistungen vorgenommen. Für verschiedene IHK-Prüfungen in Aus- und Weiterbildung (z. B. Gepr. Fachkauffrau/mann für Büromanagement) ist die Schreibtechnik Bestandteil der Prüfung bzw. kann angerechnet werden. Die Prüfungen werden in verschiedenen Leistungsstufen hinsichtlich Umfang und Schnelligkeit angeboten.

Prüfungstermine in Berlin:

Frühjahrsprüfung 2012: 20.03.2012
Herbstprüfung 2012: 30.10.2012

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Schreibtechnik” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Mindestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet.
  • Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann mehrmals wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Abgeschlossene und mindestens ausreichende Prüfungsleistungen können angerechnet werden. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist grundsätzlich nicht möglich.

8. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit 95,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

9. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Annegret Schulz unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-815 oder per e-Mail: annegret.schulz@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 04/2012

DOKUMENT-NR. 11600

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