Die Veranstaltungswirtschaft befasst sich mit der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Der geprüfte Veranstaltungsfachwirt/die geprüfte Veranstaltungsfachwirtin wird von Unternehmen und Institutionen benötigt, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte werden dabei Berücksichtigung finden genau so wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und –trends. Die kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen , Veranstaltungsdienstleistungen zielorientiert in den Markt einführen und ausbauen gehören ebenso zum Aufgabengebiet. Der geprüfte Veranstaltungsfachwirt/die geprüfte Veranstaltungsfachwirtin kann die Sachverhalte in der Veranstaltungswirtschaft analysieren und bewerten. Das Ziel- und teamorientierte Konzipieren, Organisieren, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen gehört zu seinen/ihren Aufgaben.
Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: den Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen Teil 1 und den Handlungsfeldspezifischen Qualifikationen
Teil 2.
Prüfungstermine in Berlin:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Frühjahrsprüfung: 07.03.2013
Herbstprüfung: 18.10.2012 und 17.10.2013
Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung: 23./24.04.2012 und 15./16.04.2013
Herbstsprüfung: 22./23.10.2012 und 24./25.10.2013
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Veranstaltungsfachwirt/in” ist in der entsprechenden
Prüfungsordnung
geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der
Fortbildungsprüfungsordnung
der IHK Berlin
2. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der
Prüfungsordnung
§ 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem
Zulassungsformular
an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem
Anmeldeformular
zur Prüfung an und fügen Sie
- entweder das von der IHK bestätigte
Zulassungsformular
oder
- Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
5. Wie läuft die Prüfung ab?
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 4-6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer selbst formuliert und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
- Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 30 Minuten, wobei die Zeit der Präsentation zehn Minuten, das Fachgespräch in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten sollte. In Fächern mit Ergänzungsprüfungen ca. 15 Minuten je Fach. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihr Prüfungszeugnis und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche
Struktur
berücksichtigen.
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
9. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung
der IHK Berlin und beträgt zurzeit 600,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Uta Alpermann unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-819 oder per e-Mail: uta.alpermann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2012