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IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Versicherungsfachwirt (in) - Prüfung

Die Versicherungswirtschaft bietet qualifizierten Kaufleuten mit Berufserfahrung in der Versicherung und systematischer Weiterbildung ein breites Tätigkeitsfeld. Die Aufgaben reichen von der Antragsbearbeitung und Schadenregulierung über die Kundenberatung und -betreuung bis zur Betriebsorganisation. Im Innendienst stehen die Tarifierung, die Prüfung von Risiken und Bearbeitung auch schwieriger Leistungsansprüche, aber auch Aufgaben in der Betriebsorganisation, im Jahresabschluss, der Datenverarbeitung und der betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Vordergrund. Im Außendienst liegt der Schwerpunkt in der Beratung von Kunden in schwierigen Versicherungs- und Steuerfragen, der Risikobeurteilung und Tarifierung. Zu den Kunden gehören Privathaushalte ebenso wie Firmen. Versicherungsfachwirte können auch in Rückversicherungen eingesetzt werden.

Die Prüfung trägt dem Wandel der Anforderungen in den Versicherungsunternehmen mit dem Prüfungsteil „Handlungsspezifischen Qualifikationen” Rechnung, so dass von den Teilnehmern auch Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern und in bereichsübergreifenden Projekten verlangt wird. Im Produktorientierten Prüfungsteil entscheiden sich die Teilnehmer für einen der angebotenen Themenbereiche.

Prüfungstermine in Berlin:

keine (Verordnung ist außer Kraft)

s. Folgeverordnung "Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen"

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?


1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachwirt/in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung , die für bereits begonnene Prüfungsverfahren noch bis zum 31. August 2012 Anwendung findet, geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 3 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an. Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

Die Anmeldung zur handlungsfeldspezifischen Qualifikation ist erst nach Ablegen und Bestehen der handlungsfeldübergreifenden Qualifikation möglich.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Grundlegende Qualifikationen

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 7 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Abschließend erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
  • Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
  • Vor Beginn der mündlichen Prüfung haben Sie 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert in der Regel ca. 60 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
  • Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

8. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und bezieht sich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit für die grundlegende Qualifikation 250,00 € und für die handlungsspezifische Qualifikation 350,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

9. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Ursel Fuchs Tel.-Nr. 030/31510-818 oder per e-Mail: ursel.fuchs@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.

Stand 04/2012

DOKUMENT-NR. 11608

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-818
  • Fax: 030 31510-171

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