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IHK-WEITERBILDUNGSPRÜFUNG

Wirtschaftsfachwirt (in) - Prüfung

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind in der Lage, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können. Sie werden deshalb auch als der betriebswirtschaftliche „Allrounder” unter den Fachwirten bezeichnet. Geprüfte Wirtschaftsfachwirte arbeiten überwiegend in der mittleren Führungsebene.

Insbesondere sind sie befähigt aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte bewerten und planen sie Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig und führen diese durch, wobei adäquate Methoden eingesetzt werden. Weiterhin gestalten, moderieren und kontrollieren sie die Geschäftsprozesse nach innen und außen anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation.

Prüfungstermine in Berlin:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Herbstprüfung 2012: 18.10.2012
Frühjahrsprüfung 2013: 07.03.2013

Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 2013: 18.04. und 19.04.2013
Herbstprüfung 2012: 15.11. und 16.11.2012

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.

Häufig gestellte Fragen:

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
9. Was kostet mich die Prüfung?
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung vom 26. August 2008 geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin

2. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei bzw. fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 2 geregelt.
Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit dem Zulassungsformular an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie

  • entweder das von der IHK bestätigte Zulassungsformular oder
  • Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.

Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1. Teilprüfung)

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Bescheinigung über das Ergebnis per Post.
  • Sollte Ihnen die Möglichkeit zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung, die ca. 15 Minuten dauert, gegeben werden, erhalten Sie mit gleicher Post die Einladung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort.

Handlungspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung)

Vor Antritt der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungspezifische Qualifikationen” müssen Sie den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” abgelegt haben.

  • Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung der schriftlichen Fächer mit einem Ablaufplan, den Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln und zum Prüfungsort.
  • Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Ergebnismitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen.
  • Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation können Sie erst nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer beiden schriftlichen Teilprüfungen "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Handlungsspezifische Qualifikationen" ablegen. Eine Einladung hierzu geht Ihnen rechtzeitig zu.
  • Vor Beginn des situationsbezogenen Fachgespräches haben Sie maximal 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert nicht länger als 30 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis dieser Prüfungsleistung bekannt.
  • Danach erhalten Sie einen abschließenden Bescheid über Ihre schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse.
  • Sofern Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse per Post.
  • Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

6. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.

Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

9. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin und beträgt zurzeit 250,00 € für den Prüfungsteil wirtschaftsbezogene Qualifikationen und 350,00 € für den Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen rund um diese Prüfung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen

gerne zur Verfügung.

Stand 04/2012

DOKUMENT-NR. 54096

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