- Telefon: 030 31510-420
- Fax: 030 31510-106
Sie befinden sich hier: Home > Innovation und Umwelt > Unser Service für Sie > Sachverständige/Umweltgutachter
Im Umweltschutz werden Sachverständige und/oder Umweltgutachter für verschiedene Aufgaben benötigt. Die Sachverständigen werden nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt. Die Umweltgutachter werden durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft mbH (DAU) zugelassen.
Die öffentliche Bestellung des Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Die IHK trägt damit dem Interesse der Wirtschaft, der Gerichte, der Behörden und der Allgemeinheit nach besonders qualifizierten, zuverlässigen und unabhängigen Sachverständigen Rechnung. Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, da der Sachverständige auch ohne eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als freier Sachverständiger tätig sein kann. Nähere Informationen können den allgemeinen Informationen zum Sachverständigenwesen entnommen werden.
In unserem bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis finden Sie alle zugelassenen IHK-Sachverständigen. Alle zugelassenen Umweltgutachter finden Sie in der Umweltgutachter-Datenbank der DAU.
Im Umweltbereich können Sachverständige tätig sein für:
Umweltgutachter können tätig sein für:
Sachverständige oder Umweltgutachter können tätig sein für:
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.