. .
Illustration

INNOVATION UND UMWELT

Sachverständige und Umweltgutachter

Im Umweltschutz werden Sachverständige und/oder Umweltgutachter für verschiedene Aufgaben benötigt. Die Sachverständigen werden nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt. Die Umweltgutachter werden durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft mbH (DAU) zugelassen.

Die öffentliche Bestellung des Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Die IHK trägt damit dem Interesse der Wirtschaft, der Gerichte, der Behörden und der Allgemeinheit nach besonders qualifizierten, zuverlässigen und unabhängigen Sachverständigen Rechnung. Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, da der Sachverständige auch ohne eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als freier Sachverständiger tätig sein kann. Nähere Informationen können den allgemeinen Informationen zum Sachverständigenwesen entnommen werden.

In unserem bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis finden Sie alle zugelassenen IHK-Sachverständigen. Alle zugelassenen Umweltgutachter finden Sie in der Umweltgutachter-Datenbank der DAU.

Im Umweltbereich können Sachverständige tätig sein für:

Umweltgutachter können tätig sein für:

  • Umweltmanagementsysteme (EMAS, DIN EN ISO 14001)

Sachverständige oder Umweltgutachter können tätig sein für:

DOKUMENT-NR. 52558

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 030 31510-420
  • Fax: 030 31510-106

Kontaktdaten speichern (V-Card)