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INNOVATION UND UMWELT

Emissionshandel - Was müssen Unternehmen beachten?

Rechtsgrundlagen

Die Europäische Union (EU) hat den Emissionshandel am 01.01.2005 in ihren Mitgliedstaaten für bestimmte Branchen eingeführt. Am Emissionshandel nehmen große Energieanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt sowie energieintensive Industrieanlagen teil. Die Anlagentypen sind im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) aufgeführt. Eine Übersicht über das TEHG und alle weiteren wichtigen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.

Die Teilnehmer am Emissionshandel reichen einmal jährlich Emissionsberichte ein. Die Angaben der Anlagenbetreiber in den Zuteilungsanträgen sowie in den Emissionsberichten müssen durch sachverständige Stellen geprüft und verifiziert werden. Eine Liste der für diese Aufgaben zugelassenen Sachverständigen finden Sie auf den Seiten der DEHSt.

Projektbasierte Mechanismen (JI und CDM)

Unternehmen, die sich für „projektbasierte Mechanismen” im Emissionshandel wie den Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation (JI) interessieren, finden ausführliche Informationen auf dem CDM/JI-Internetportal des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Das Internetportal enthält allgemeine Informationen über diese Instrumente und eine spezielle Serviceplattform für Projektentwickler.

Carbon Leakage

In der so genannten „Carbon-Leakage-Liste” sind Sektoren und Teilsektoren aufgeführt, die in der Handelsperiode von 2013 bis 2020 kostenlose Zertifikate erhalten. Das Verzeichnis gilt für fünf Jahre.

Seit Oktober 2000 besteht die Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) unter Federführung des BMU. Die Arbeitsgruppe prüft Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz des Emissionshandels ergeben und gibt Empfehlungen für die Ausgestaltung. Die Dokumente der Arbeitsgruppe Emissionshandel beim Bundesumweltministerium finden Sie hier.

DOKUMENT-NR. 26396

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