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Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 2011 betrug ihr Anteil rund 11 Prozent am Primärenergieverbrauch. Den größten Anteil halten Biomasse, Wind und Wasserkraft.
Erneuerbare Energien zur Stromversorgung
Unternehmen, die in den Einsatz Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung investieren wollen, finden die wesentlichen Grundlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG regelt Fragen zum Netzzugang und zur Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms.
Die Entwicklung der Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen und die jeweils aktuellen Vergütungssätze sind hier zusammengefasst. Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sind verpflichtet, Standort und Nennleistung aller neu installierten Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.
Bei konkreten Problemen und Streitfragen des EEG dient die Clearingstelle EEG als zentrale Anlaufstelle. Die Clearingstelle gibt Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen und kann von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern gleichermaßen angerufen werden.
Planen Sie den Einsatz von Biomasse zur Stromerzeugung, sind die Vorschriften der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) zu beachten. Die BiomasseV legt fest, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Beim Einsatz flüssiger Biomasse sind darüber hinaus die Anforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) zu berücksichtigen.
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können unter bestimmten
Voraussetzungen
(gemäß § 41 EEG) eine Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Die Antragsvoraussetzungen sind gegenüber der Behörde bis zum 30. Juni für das Folgejahr durch Vorlage von Stromlieferverträgen und -rechnungen sowie der Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen. Details zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt
.
Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung
Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden gelten seit 1. Januar 2009 die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG). Das EEWärmeG schreibt vor, dass Eigentümer neuer Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Seit der Novellierung des EEWärmeG im Jahr 2011 gilt die Nutzungspflicht auch für bestehende öffentliche Gebäude. Weitere Vorschriften zum Thema Gebäudeenergie finden Sie hier .
Sowohl für den Einsatz Erneuerbarer Energien zur Strom- als auch zur Wärmeerzeugung stehen Unternehmen umfangreiche
Fördermöglichkeiten
zur Verfügung.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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