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INNOVATION UND UMWELT

Produktvorschriften

Mit den Vorschriften zum Ökodesign und zur Energieverbrauchsetikettierung soll der Energieverbrauch von Produkten reduziert und der Kunde in die Lage versetzt werden, umweltrelevante Verbrauchswerte in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.

Energielabel – Verpflichtende Etikettierung von Produkten im Handel

Auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung werden für einzelne Produktgruppen Anforderungen an die europaweit einheitliche Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen festgelegt. Existiert eine entsprechende Kennzeichnungsverordnung für ein Produkt, sind Lieferanten und Händler verpflichtet, das sogenannte Energielabel bereitzuhalten und in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar am Gerät anzubringen. Außerdem muss die Energieeffizienzklasse auch in jeglicher Werbung mit energie- und preisbezogener Information und in technischem Werbematerial sowie beim Verkauf ohne vorherige Ausstellung des Produkts (z.B. Onlinehandel) angegeben werden. Für folgende Produktgruppen sind bereits Verordnungen erlassen - für diese gilt dann auch das neue, produktspezifische EU-Energielabel:

Produktgruppe
Verbindlich seit/ab
Haushaltskühl- und Gefriergeräte                               
30. Nov 2011
Haushaltsgeschirrspülmaschinen20. Dez 2011
Haushaltswaschmaschinen
20. Dez 2011
Fernsehgeräte
30. Nov 2011
Klimageräte
01. Jan 2013

Weiterhin gültig bleiben die bekannten Anforderungen und Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung folgender Haushaltsgeräte:

Elektrobacköfen
Raumklimageräte
Haushaltslampen
Haushalts-Wasch-Trockenautomaten                                                                 
Haushaltswäschetrockner

Jedes in Verkaufsräumen ausgestellte Gerät muss mit dem jeweiligen Energieetikett ausgezeichnet werden. Ist das nicht der Fall, droht dem Händler ein Bußgeld. Auch bei allen über den Versand- oder Internethandel angebotenen Geräten ist die Information über die Daten des EU-Labels Pflicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt .

PKW-Energieverbrauchskennzeichnung

Auch die Hersteller und Händler neuer Personenkraftwagen sind zu Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtet, wenn sie diese ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben.

PKW-Energieverbrauchskennzeichnung                                                              

Wer einen neuen PKW ausstellt, zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Hinweis zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen am oder im Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden. Außerdem muss am Verkaufsort ein Aushang mit diesen Werten aller am Verkaufsort angebotenen Modelle angebracht werden. Zusätzlich müssen die Händler den Kunden auf Anfrage den sogenannten Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aushändigen. Mit der Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gilt ab 01.12.2011 auch das neue PKW-Label mit einer farbigen CO2-Effizienzskala, ähnlich des EU-Labels für Haushaltsgeräte. Neu aufgenommen werden auf dem Label zudem Angaben zum Stromverbrauch, um den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität Rechnung zu tragen.

Ökodesign – Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie werden verbindliche Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festgelegt. Betroffen sind alle Massenprodukte, deren Umweltaspekte verbessert werden können. Nach und nach werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen in Durchführungsmaßnahmen festgelegt und als Verordnung erlassen. Sie sind damit in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden. Für folgende Produktgruppen sind bereits Verordnungen in Kraft:

Produktgruppe
Verbindlich seit/ab
Bereitschafts- und Aus-Zustand von Geräten7. Jan 2010
Einfache Set-Top-Boxen (Fernsehempfänger)        
25. Feb 2010
Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht1. Sep 2009
Büro- und Straßenbeleuchtung13. Apr 2010
Externe Netzteile
27. Apr 2010
Elektromotoren
16. Jun 2011
Umwälzpumpen
1. Jan 2013
Fernsehgeräte
7. Jan 2010
Haushaltskühlgeräte
1. Jul 2010
Haushaltswaschmaschinen
1. Dez 2011
Haushaltsgeschirrspüler
1. Dez 2011
Ventilatoren
1. Jan 2013
Raumklimageräte und Komfortventilatoren
1. Jan 2013

Die Erfüllung dieser Anforderungen muss (neben anderen, bereits gültigen Vorschriften) gegeben sein, damit das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden darf. Verantwortlich für die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen ist derjenige, der das betroffene Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen will. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt .

DOKUMENT-NR. 62896

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