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Mit den Vorschriften zum Ökodesign und zur Energieverbrauchsetikettierung soll der Energieverbrauch von Produkten reduziert und der Kunde in die Lage versetzt werden, umweltrelevante Verbrauchswerte in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Energielabel – Verpflichtende Etikettierung von Produkten im Handel
Auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung werden für einzelne Produktgruppen Anforderungen an die europaweit einheitliche Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen festgelegt. Existiert eine entsprechende Kennzeichnungsverordnung für ein Produkt, sind Lieferanten und Händler verpflichtet, das sogenannte Energielabel bereitzuhalten und in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar am Gerät anzubringen. Außerdem muss die Energieeffizienzklasse auch in jeglicher Werbung mit energie- und preisbezogener Information und in technischem Werbematerial sowie beim Verkauf ohne vorherige Ausstellung des Produkts (z.B. Onlinehandel) angegeben werden. Für folgende Produktgruppen sind bereits Verordnungen erlassen - für diese gilt dann auch das neue, produktspezifische EU-Energielabel:
| Produktgruppe | Verbindlich seit/ab |
| Haushaltskühl- und Gefriergeräte | 30. Nov 2011 |
| Haushaltsgeschirrspülmaschinen | 20. Dez 2011 |
| Haushaltswaschmaschinen | 20. Dez 2011 |
| Fernsehgeräte | 30. Nov 2011 |
| Klimageräte | 01. Jan 2013 |
Weiterhin gültig bleiben die bekannten Anforderungen und Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung folgender Haushaltsgeräte:
| Elektrobacköfen |
| Raumklimageräte |
| Haushaltslampen |
| Haushalts-Wasch-Trockenautomaten |
| Haushaltswäschetrockner |
Jedes in Verkaufsräumen ausgestellte Gerät muss mit dem jeweiligen Energieetikett ausgezeichnet werden. Ist das nicht der Fall, droht dem Händler ein Bußgeld. Auch bei allen über den Versand- oder Internethandel angebotenen Geräten ist die Information über die Daten des EU-Labels Pflicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt .
PKW-Energieverbrauchskennzeichnung
Auch die Hersteller und Händler neuer Personenkraftwagen sind zu Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtet, wenn sie diese ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben.
| PKW-Energieverbrauchskennzeichnung |
Wer einen neuen PKW ausstellt, zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Hinweis zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen am oder im Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden. Außerdem muss am Verkaufsort ein Aushang mit diesen Werten aller am Verkaufsort angebotenen Modelle angebracht werden. Zusätzlich müssen die Händler den Kunden auf Anfrage den sogenannten Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aushändigen. Mit der Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gilt ab 01.12.2011 auch das neue PKW-Label mit einer farbigen CO2-Effizienzskala, ähnlich des EU-Labels für Haushaltsgeräte. Neu aufgenommen werden auf dem Label zudem Angaben zum Stromverbrauch, um den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität Rechnung zu tragen.
Ökodesign – Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie werden verbindliche Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festgelegt. Betroffen sind alle Massenprodukte, deren Umweltaspekte verbessert werden können. Nach und nach werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen in Durchführungsmaßnahmen festgelegt und als Verordnung erlassen. Sie sind damit in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden. Für folgende Produktgruppen sind bereits Verordnungen in Kraft:
| Produktgruppe | Verbindlich seit/ab |
| Bereitschafts- und Aus-Zustand von Geräten | 7. Jan 2010 |
| Einfache Set-Top-Boxen (Fernsehempfänger) | 25. Feb 2010 |
| Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht | 1. Sep 2009 |
| Büro- und Straßenbeleuchtung | 13. Apr 2010 |
| Externe Netzteile | 27. Apr 2010 |
| Elektromotoren | 16. Jun 2011 |
| Umwälzpumpen | 1. Jan 2013 |
| Fernsehgeräte | 7. Jan 2010 |
| Haushaltskühlgeräte | 1. Jul 2010 |
| Haushaltswaschmaschinen | 1. Dez 2011 |
| Haushaltsgeschirrspüler | 1. Dez 2011 |
| Ventilatoren | 1. Jan 2013 |
| Raumklimageräte und Komfortventilatoren | 1. Jan 2013 |
Die Erfüllung dieser Anforderungen muss (neben anderen, bereits gültigen Vorschriften) gegeben sein, damit das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden darf. Verantwortlich für die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen ist derjenige, der das betroffene Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen will. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt .
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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