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Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die bundesweit geltenden energetischen Anforderungen an Gebäude umfassen eine Reihe einschlägiger Verordnungen und Gesetze, die es sowohl bei der Neuerrichtung als auch bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden zu beachten gilt. Kernstück der gesetzlichen Anforderungen ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die dazugehörige Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die letzte Novellierung der EnEV im Jahr 2009 hat wesentliche Änderungen im Anforderungskatalog für Bauherren und Investoren mit sich gebracht. Dazu gehören unter anderem:
Eine erneute Novellierung und weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude ist für 2012 vorgesehen.
Einzelheiten zur Durchführung der EnEV in Berlin sind in der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) geregelt. Ergänzende Hinweise - unter anderem zum Anerkennungsverfahren und den Aufgaben der "Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung" - finden Sie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Energieausweise
Eine zentrale Vorschrift der EnEV ist die Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen. Ausführliche Informationen zum Energieausweis finden Sie auf den Seiten der Deutschen Energieagentur (dena) und in einer Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Die dena bietet unter anderem mit dem Energieausweis-Check eine praktische Übersicht, ob für einen speziellen Gebäudetyp ein Energieausweis verpflichtend vorgehalten werden muss.
Unser Merkblatt informiert über Qualifizierungsvoraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen . Auf den Seiten des BMVBS finden Sie darüber hinaus einen Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau.
Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung
Neben der Energieeinsparverordnung ist bei der Errichtung von Neubauten insbesondere das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zu beachten. Das EEWärmeG schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde. Sie können frei wählen, welchen Energieträger Sie dabei einsetzen wollen. Der Pflichtanteil erneuerbarer Energieträger richtet sich nach der Energieform. Umfangreiche Informationen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich finden Sie auf den Internetseiten der dena.
Für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, Informationen dazu finden Sie
hier
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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