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INNOVATION UND UMWELT

Naturschutz

Kaum eine andere Großstadt hat soviel Grün aufzuweisen wie Berlin: denn fast 45% der Stadtfläche sind Grün- und Wasserflächen. Es gilt diese Flächen zu erhalten, zukünftig zu gestalten und zu bewirtschaften. Die heimischen Pflanzen- und Tierarten sind an die naturräumlichen Gegebenheiten angepasst, darunter auch an das vorhandene Klima.

Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dient als Grundlage und richtet sich vor allem an die Länder. In Berlin regelt das Landesnaturschutzgesetz. In einigen Fällten gelten die Vorschriften unmittelbar, unter anderem zum Artenschutz, zur FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat: Flora = Pflanzen, Fauna = Tiere und Habitat = Lebensraum) oder zu Bußgeld- und Strafvorschriften.

BIODIVERSITÄTSMANAGEMENT

Das Handbuch Biodiversitätsmanagement - Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis vermittelt Unternehmen praxisnah und anhand vieler Beispiele die Bedeutung der biologischen Vielfalt der Wirtschaft. Darüber hinaus zeigt es Möglichkeiten zum praktischen Engagement von Unternehmen auf, um sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen.

In der internationalen Initiative "Biodiversity in Good Company" verpflichten sich vorbildliche Unternehmen dazu, Aspekte der biologischen Vielfalt in ihren Managemententscheidungen und -abläufen zu berücksichtigen. Die Erfahrungen dieser Unternehmen sind in ein Handbuch eingeflossen, dass auch andere Unternehmen inspirieren soll, sich für die Biodiversität einzusetzen.

POLITIK

Der Berliner Senat erarbeitet zur Zeit eine Strategie Stadtlandschaft Grün, eine Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Bereits verabschiedet hat sie einen Stadtentwicklungsplan Klima. Die IHK hat sich in die bisherigen Entwicklungsprozesse eingebracht und die Interessen der Wirtschaft vertreten.

Der StEP Klima konzentriert sich auf Kernbereiche der räumlichen Planung. Er definiert in vier Handlungsfeldern eine abgestufte, räumlich differenzierte Kulisse mit Zielen und Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz in Berlin: 

  •  Bioklima im Siedlungsraum
  • Grün- und Freiflächen
  • Gewässerqualität und Starkregen
  • Klimaschutz

Für die vier Handlungsfelder werden so genannte "No-Regret-Maßnahmen" vorgeschlagen. Diese Maßnahmen tragen bereits heute dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und die Funktionsfähigkeit städtischer Strukturen zu erhalten. Informationen dazu erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

DOKUMENT-NR. 86958

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