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Allgemeine Informationen zum Genehmigungsverfahrensablauf (Link: http://www.berlin.de/lagetsi/themen/129365.html)
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Für bestimmte industrielle Tätigkeiten (wie bspw. Energiewirtschaft, Abfallbehandlung, Metallindustrie, metallbearbeitende oder chemische Industrie) schreibt die EU in Richtlinien die Grundpflichten der Betreiber von Anlagen, deren Genehmigung, Genehmigungsauflagen, Genehmigungsverfahren, Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und sieht Maßnahmen zunächst zur Vermeidung, dann zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie auch von Abfall vor.
Novellierung der EU-Vorschriften
Mit der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Industrial Emissions Directive (IED-Richtlinie)) wird die IVU-Richtlinie novelliert und mit sechs sektoralen Richtlinien zusammengefasst (Großfeuerungsanlagen-RL, Abfallverbrennungsanlagen-RL, Lösungsmittel-RL, drei Titandioxid-RL).
Wichtigstes Ziel der Richtlinie über Industrieemissionen ist die bessere Angleichung von Umweltschutzstandards in der EU und damit zugleich die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Die IED-Richtlinie muss bis zum 07.01.2013 in das nationale Recht umgesetzt werden.
Der Gesetzgeber hat mit Datum vom 25.11.2011 zwei Regelungspakete als Entwürfe vorgelegt: Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (betrifft insbesondere das BImSchG, das WHG und das KrW-/AbfG) und die Erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (betrifft insbesondere 4. BImSchV und 9. BImSchV). Für einen schnellen Überblick haben wir alle geplanten Änderungen (ohne Gewähr) in einer Synopse zusammengefasst und farblich dargestellt. Die Synopse steht Ihnen zum download bereit.
Unser Dachverband (DIHK) hat zu diesen Referententwürfen Stellung genommen. Insbesondere werden die neuen umweltrechtlichen Verpflichtungen - ohne ausreichende Rückkopplung mit den Mitgliedstaaten - kritisch gesehen. Das Umweltschutzniveau in Deutschland ist sehr hoch. Der Gesetzgeber sollte daher nicht über eine 1:1 Umsetzung hinaus gehen. Das schließt auch ein, dass die Vorgaben nicht auf weitere Anlagen, wie die "nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, ausgedehnt werden. Bisher unklar sind auch die Anforderungen an einen neu eingeführten "Bericht über den Ausgangszustand", insbesondere der Umgang mit "historischen Verschmutzungen", der bei Betriebsstilllegungen relevant wird. Die DIHK-Stellungnahme steht Ihnen zum download bereit.
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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