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MDI-Merkblatt
(PDF, 113 KB) (Dokument-Nr.: 77825)
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In vielfältiger Form haben Unternehmer mit chemischen Stoffen und Zubereitungen zu tun. Egal ob Chemikalien produziert, Farben gemischt oder Duftöle und Druckerpatronen aus Nicht- EU-Ländern importiert werden: Das umfangreiche Chemikalienrecht ist stets zu beachten.
So schreibt die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) u.a. eine Registrierung der Stoffe und Zubereitungen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA vor. Die Registrierung ist für das Inverkehrbringen zwingend erforderlich (no data = no market).
Beim Umgang mit Stoffen ist auch die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu beachten. Diese regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Damit gelten die weltweiten GHS-Regeln (GHS=Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) auch in der EU.
Seit 1. Dezember 2010 ist die Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, denn die Umsetzung der CLP- und REACH-Verordnung machte Änderungen in der Gefahrstoffverordnung erforderlich. Die neue GefStoffV ist konsequent gefährdungsorientiert und damit ist die Festlegung der Schutzmaßnahmen ausschließlich ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann bis zum Ablauf der Übergangsfrist (1. Juni 2015) auf Grundlage der alten GefStoffV erfolgen. So lange sollte jedoch nicht gewartet werden: Nehmen Sie die neue GefStoffV zum Anlass, Ihre Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist am 30.11.2010 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59, S. 1643ff erschienen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet umfangreiches Informationsmaterial.
Für bestimmte Stoffe oder Tätigkeiten sind darüber hinaus Spezialregeln zu beachten:
Bei Arbeiten an Anlagen, die fluorierte Treibhausgase (z.B. Kälte- und Klimaanlagen) enthalten, müssen Betriebe und Personen nachweisen, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen und zertifiziert sind. Unsere ausführlichen Informationen geben einen Überblick über die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung.
Zum Schutz der Ozonschicht gibt es umfangreiche Verwendungsverbote von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) sowie teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW). Unternehmen, die Anlagen mit diesen Stoffen - z.B. als Kälte- oder Feuerlöschmittel - betreiben, warten oder instandsetzen, müssen die Chemikalien-Ozonschichtverordnung beachten. Das LAGetSi-Merkblatt bietet Informationen.
Last but not least: Der IHK REACH-Newsletter bietet Aktuelles rund ums Chemikalienrecht und bitte beachten Sie unsere Veranstaltungen und Lehrgänge .
© IHK Berlin | ISO 9001 | Datenschutzerklärung | Haftung
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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