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INNOVATION UND UMWELT

Chemikalienrecht und REACH

In vielfältiger Form haben Unternehmer mit chemischen Stoffen und Zubereitungen zu tun. Egal ob Chemikalien produziert, Farben gemischt oder Duftöle und Druckerpatronen aus Nicht- EU-Ländern importiert werden: Das umfangreiche Chemikalienrecht ist stets zu beachten.

So schreibt die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) u.a. eine Registrierung der Stoffe und Zubereitungen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA vor. Die Registrierung ist für das Inverkehrbringen zwingend erforderlich (no data = no market).

  • Jeder Akteur innerhalb der Lieferkette hat bestimmte Verpflichtungen und Aufgaben in Bezug auf einzelne Stoffe zu erfüllen. Selbst beim Umgang mit Zubereitungen oder Erzeugnissen bestehen Pflichten aus der REACH-Verordnung.
    Mit dem REACH-Navigator können Sie herausfinden, was Sie zu erfüllen haben.
  • Nutzen Sie auch den nationalen REACH-Helpdesk für Ihre Fragen.
  • Den ECHA-Leitfaden für die Registrierung finden Sie hier.
  • Für besonders Besorgnis erregende Stoffe sind vom Lieferanten von Erzeugnissen, in denen diese Stoffe mit einem Anteil über 0,1 Massenprozent enthalten sind, Informationspflichten zu beachten.

Beim Umgang mit Stoffen ist auch die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu beachten. Diese regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Damit gelten die weltweiten GHS-Regeln (GHS=Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) auch in der EU.

Seit 1. Dezember 2010  ist die Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, denn die Umsetzung der CLP- und REACH-Verordnung machte Änderungen in der Gefahrstoffverordnung erforderlich. Die neue GefStoffV ist konsequent gefährdungsorientiert und damit ist die Festlegung der Schutzmaßnahmen ausschließlich ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann bis zum Ablauf der Übergangsfrist (1. Juni 2015) auf Grundlage der alten GefStoffV erfolgen. So lange sollte jedoch nicht gewartet werden: Nehmen Sie die neue GefStoffV zum Anlass, Ihre Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist am 30.11.2010 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59, S. 1643ff erschienen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet umfangreiches Informationsmaterial.

Für bestimmte Stoffe oder Tätigkeiten sind darüber hinaus Spezialregeln zu beachten:

  • Dimethylfumarat (DMF), ein Biozid, das zum Schutz vor Schimmelpilzbefall beim Transportieren und Lagern von bestimmten Produkte (z.B. Ledermöbel, Schuhe) eingesetzt wird, darf seit 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Besonders Importeure müssen auf DMF-freie Produkte achten. Unser DMF-Merkblatt gibt Tipps.
  • Das Info-Portal Biozid beantwortet Ihre Fragen zu Verboten und Einsatzvorschriften von Bioziden.
  • Ab 1. Dezember 2010 gelten für den Einzelhandel strengere Verkaufsregeln für bestimmte Baumaterialien und Produkte, die die chemische Verbindung Methylendiphenyldiisocyanat, kurz MDI, enthalten. MDI ist Bestandteil von Dichtstoffen und Bauschäumen. Produkte dieser Art sind beispielsweise in Baumärkten erhältlich. MDI ist als „krebserzeugend“ eingestuft und kann Haut, Augen und Atmungsorgane reizen. Unser MDI-Merkblatt informiert über Einzelheiten.

Bei Arbeiten an Anlagen, die fluorierte Treibhausgase (z.B. Kälte- und Klimaanlagen) enthalten, müssen Betriebe und Personen nachweisen, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen und zertifiziert sind. Unsere ausführlichen Informationen geben einen Überblick über die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung.

Zum Schutz der Ozonschicht gibt es umfangreiche Verwendungsverbote von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) sowie teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW). Unternehmen, die Anlagen mit diesen Stoffen - z.B. als Kälte- oder Feuerlöschmittel - betreiben, warten oder instandsetzen, müssen die Chemikalien-Ozonschichtverordnung beachten. Das LAGetSi-Merkblatt bietet Informationen.

Last but not least: Der IHK REACH-Newsletter bietet Aktuelles rund ums Chemikalienrecht und bitte beachten Sie unsere Veranstaltungen und Lehrgänge .

DOKUMENT-NR. 22688

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