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INNOVATION UND UMWELT

Immissionsschutz (Luft, Lärm)

Immissionen lassen sich dadurch begrenzen, das Emissionen (Ausstoß von Störfaktoren, wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen) begrenzt werden. Dennoch ist das Stichwort Immissionsschutz für viele Unternehmer sehr abstrakt. Unternehmen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Vielzahl von Bestimmungen beachten, wie beispielsweise Genehmigungsauflagen beim Errichten einer Anlage, Berichtspflichten über Schadstoffemissionen, Auflagen der Berliner Umweltzone beim Transport von Waren sowie die Einhaltung von Lärmquellen.

ERRICHTUNG UND BETRIEB VON ANLAGEN
Jede Betriebseinrichtung und sonstige ortsfeste Einrichtungen sowie Lagerflächen aber auch Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften Anlagen, die immissionsschutzrechtlichen Auflagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen können. Unternehmen sollten daher vor Errichtung, Inbetriebnahme bzw. bei einer wesentlichen Änderung einer bereits bestehenden Anlage prüfen, welche dsbzgl. Auflagen einzuhalten sind und ob die Anlage unter eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht fällt. Ziel ist es, Gesundheit und Umwelt zu schützen.

BESONDERHEIT: INDUSTRIELLE TÄTIGKEITEN
Für bestimmte industrielle Tätigkeiten (wie bspw. Energiewirtschaft, Abfallbehandlung, Metallindustrie, metalbearbeitende oder chemische Industrie) schreibt die EU in Richtlinien die Grundpflichten der Betreiber von Anlagen, deren Genehmigung, Genehmigungsauflagen, Genehmigungsverfahren, Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und sieht Maßnahmen zunächst zur Vermeidung, dann zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie auch von Abfall vor.

Emissionsberichterstattung für Industriebetriebe
Auf der Grundlage europarechtlicher Vorschriften (EG 166/2006) müssen große Industriebetriebe, die mit ihren Schadstoffmengen über einem festgelegten Emissionsschwellenwert liegen, Informationen über ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers in einem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen.

LÄRMVORSCHRIFTEN
Lärm hat viele Quellen: Betriebliche Lärmquellen können anlagenbezogen (z.B. Maschinen) oder verhaltensbedingt (z:B. Schankvorgärten, Veranstaltungen im Freien, Gefährdungen bei der Arbeit, Freizeitaktivitäten aber auch Verkehrslärm) sein. Unternehmen müssen eine Reihe von Vorschriften und Grenzwerte einhalten.

Zudem sind Städte besonders laut. Der Verkehr gehört dabei zu den Hauptverursachern. In Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat Berlin einen Lärmaktionsplan (2008) mit konkreten straßenräumlichen Maßnahmen sowie Lärmkartierungen, die die Lärmbelastungen ausweisen, veröffentlicht. Durch Verkehrslenkung, -einengung oder aber Tempo30-Strecken können Unternehmern unterschiedlich betroffen sein. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Lärmaktionsplan im Jahr 2013 fortgeschrieben und im Jahr 2012 die Lärmkarten aktualisiert werden. Die IHK Berlin wird sich an diesem Prozess beteiligen.

LUFTREINHALTUNG
Für saubere Luft und eine gute Luftqualität sind durch die EU Grenzwerte für Luftschadstoffe vorgeschrieben, die durch die Mitgliedsstaaten und Ballungsräume eingehalten werden müssen. Aufgrund dessen war Berlin verpflichtet, zunächst von 2005 bis 2010 einen sogenannten Luftreinhalte- und Aktionsplan aufzusetzen. Wichtigste Maßnahme daraus war die Einführung einer Umweltzone. Seit 2010 haben nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette freie Fahrt in die Berliner Umweltzone. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Einzelausnahmen bei den Berliner Bezirksämtern beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Berliner Senats. Unternehmen sollten prüfen, ob eine Förderung der Filternachrüstung möglich ist. Die bis Dezember 2011 für Reisebusse mit gelber Umweltplakette geltende Ausnahmeregelung ist ausgelaufen. Der Berliner Senat hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der IHK-Berlin und der Fuhrgewerbe Innung.

Fortschreibung des Luftreinhaltplans 2011 bis 2017

Der Ausstoß von Luftschadstoffen konnte in den letzten Jahren in Berlin zwar deutlich verringert werden. Bislang werden noch nicht alle Grenzwerte, wie bspw. für PM10 und NO2 (Richtlinie 2008/50/EG) in Berlin eingehalten. Deshalb muss Berlin seinen Luftreinhalte- und Aktionsplan fortschreiben. Seit 27. April liegt der Planentwurf mit 40 Maßnahmenvorschlägen aus. Dazu gehören Maßnahmen aus den Bereichen, Stadtplanung, Verkehr, Wärmeversorgung, Baustellen sowie Industrie und Gewerbe. Der Schwerpunkt soll bei den verkehrlichen Maßnahmen wie der beschleunigten Modernisierung der Fahrzeugflotte liegen. Aber auch Partikelfilter für Baumaschinen, zusätzliche Auflagen in Anlagengenehmigungen für mobile Maschinen oder aber auch weitere Tempo30-Strecken sieht der neue Planentwurf vor. Eine Reihe von Maßnahmen berühren die Berliner Wirtschaft unmittelbar. Deshalb wird die IHK zum Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung beziehen.

Die Unternehmen sind gefragt: Ihre Anregungen / Anmerkungen zum Planentwurf oder aber auch zu einzelnen Maßnahmenvorschläge nehmen wir gern auf und arbeiten diese in unsere Stellungnahme ein. Die Auslegung des Planentwurfs endet am 27. Mai. Bitte schreiben Sie uns bis zu diesem Termin an wendy.wolff@berlin.ihk.de.

DOKUMENT-NR. 22689

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