Wenn Sie in Ihrer Organisation das europäische Umweltmanagement EMAS einführen wollen, finden Sie die einzelnen Arbeitsschritte auf der Internetseite www.emas.de.
Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus. Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten "Umweltpolitik" ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen, für den betrieblichen Umweltschutz.
Ein unabhängiger Umweltgutachter, der für ihren Wirtschaftszweig zugelassen sein muss, begutachtet Ihre Organisation und validiert Ihre Umwelterklärung. Alle in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter werden bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAU) in einer Umweltgutachter-Datenbank gelistet.
REGISTRIERUNG DER ORGANISATION:
Die IHKs und Handwerkskammern sind für die Registrierung und Führung des EMAS-Verzeichnisses verantwortlich. In diesem Verzeichnis werden alle Organisationen mit einem europäischen Umweltmanagementsystem geführt. Rechtsgrundlage dafür sind die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie das Umweltauditgesetz. Nach erfolgreicher Validierung Ihrer Organisation durch den Umweltgutachter können Sie mit Einreichung der folgenden Unterlagen die Registrierung beantragen:
-
Antrag
- Ihre Umwelterklärung sowie die
- Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters.
Nach erfolgreicher Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erhalten Sie eine Urkunde und dürfen das EMAS-Logo mit Ihrer Registrierungsnummer verwenden. In der IHK Berlin richten sich die Registrierungsgebühren nach ihrer Gebührenordnung.
Mit Novellierung der EMAS-Verordnung (2010) sind verlängerte Prüfungsintervalle für KMU, Sammelregistrierungen sowie weltweite Registrierungen möglich. Diese überregionalen Registrierungen werden voraussichtlich ab Mitte 2012 in Deutschland möglich sein. Die EU hat dazu jüngst einen
Leitfaden
veröffentlicht. Wir beraten Sie dazu gern.
EMAS PASST AUCH ZU KLEINEN BETRIEBEN:
Die Berliner Wirtschaft ist vor allem durch kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen gekennzeichnet. Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden eine zunehmende Rolle spielen. Die Wirtschaft von morgen betrifft nicht mehr nur Produkte, sondern auch die Art und Weise, wie sie erzeugt werden. Kunden fragen bereits heute vermehrt "aktiven Umweltschutz" ab.
Mit der Methode EMASeasy werden durch standardisierte Dokumente der Zugang zum europäischen Umweltmanagementsystem EMAS erleichtert und der bürokratische Aufwand verringert. EMASeasy beschreibt den Weg von der Bestandsaufnahme (ecomapping) zu einem vollständigen EMAS-System.
FÖRDERPROGRAMME:
Umweltentlastungsprogramm Berlin
Gefördert wird die erstmalige Einführung von Umweltmanagementsystemen gemäß EMAS und/oder DIN EN ISO 14001.
Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsleistungen Dritter sowie für Validierung und Zertifizierung im Zusammenhang mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems. Die Förderquote beträgt maximal 50 v.H. der anerkennungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 –.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gefördert werden Umweltschutzberatungen.
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern maximal 1.500 Euro.