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Unternehmer haben in vielfältigster Form mit Wasser und Abwasser zu tun. Jedes Unternehmen ist in der Regel Kunde der Berliner Wasserbetriebe BWB. Daher sind die Tarife und Tarifentwicklungen von besonderen Interesse.
Seit 2007 gilt in Berlin ein Tarifsystem mit Grund- und Arbeitspreisen. Damit wurde die Forderung der Wirtschaft nach wettbewerbsfähige Wasserpreisen erfüllt. Kritikpunkt der Wirtschaft in diesem Zusammenhang ist das hohe Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von 31 Ct/m³, das den Berliner Trinkwasserpreis zu einem der höchsten in Deutschland macht.
Für die Praxis ist zu beachten, dass u.a. die Einleitung von nicht-häuslichem Schmutzwasser in den BWB-Kanalisation zustimmungspflichtig ist (Allgemeine Bedingungen für die Entwässerung in Berlin ABE).
Die im Wasserrecht zu beachtenden Vorschriften auf Bundes- und Landesebene sind sehr umfangreich. Unternehmen, die betriebliches Schmutzwasser in die BWB-Kanalisation oder direkt in ein Oberflächengewässer einleiten, benötigen dafür eine behördliche Genehmigung, müssen Einleitwerte einhalten und diese überwachen lassen. Nutzen Sie dazu die Antragsformulare der Umweltverwaltung.
Für Unternehmen, bei denen fetthaltiges Abwasser anfällt (z.B. Gaststätten, Fleischereien), wird ein Fettabscheider vorgeschrieben. Einzelheiten zur Anzeige, Entleerung, Überwachung bietet das IHK-Merkblatt . Werden zur Reinigung von mineralölhaltigen Abwässern bauartzugelassene Abscheideranlagen benutzt, ist eine Anzeige erforderlich. Das IHK-Merkblatt erläutert die Einzelheiten.
Viele Unternehmen gehen auch mit wassergefährdenden Stoffen um. Die Palette reicht von Kleingebinden mit Reinigungsmitteln über Hydraulikanlagen und Bearbeitungsmaschinen mit Kühlschmierstoffen bis zu Tankanlagen.
Die wasserrechtlichen Vorschriften dazu sind z.Zt. noch in der Berliner
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS geregelt. Diese wird von einer bundeseinheitlichen Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sommer 2011 abgelöst werden.
| Neu: Zum Referentenentwurf der Bundes-VAUwS ist auch Ihre Meinung gefragt. Der Entwurf für eine bundeseinheitliche Verordnung (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen-VUmwS) liegt jetzt vor. Einige Berliner Regelungen sollen wegfallen bzw. werden geändert: So wird wieder neben dem Volumen die Wassergefährdungsklasse WGK die Prüfpflichten und anderen Anforderungen bestimmen, die Einführung einer Bagatellgrenze von 220 l u.a. Auch werden Berliner Sonderregelungen, z.B. für Fachbetriebstätigkeiten entfallen. Wir werden gemeinsam mit den anderen IHK´n in unserer Stellungnahme unbürokratische Regelungen fordern. Dafür bitten wir um Unterstützung durch Beispiele aus der betrieblichen Praxis und bieten allen Anlagenbetreibern an, uns ihre Meinung zum neuen Entwurf mitzuteilen. Wir haben für Sie einen Fragebogen, ein Beispiel zum Ausfüllen vorbereitets owie den Referentenentwurf und die Begründung abgelegt (siehe bei Downloads auf der rechten Seite). Der Fragebogen liegt als Word-Dokument vor. Dies soll Ihnen das Ausfüllen erleichtern. Wir können Ihre Antwort bis 28. Januar berücksichtigen. |
Zunehmend bestimmt die EU das Wasserrecht. So gilt seit Dezember 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mitsamt einer Reihe von nachfolgenden, speziellen Richtlinien. Damit wurde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für den Gewässerschutz in Europa geschaffen, der in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz und spezifischen Länderregelungen umgesetzt wird. Berlin liegt im Einzugsgebiet der Elbe und damit mit neun weiteren Bundesländer in der Flussgebietsgemeinschaft FGG Elbe. Diese koordiniert insbesondere die in der WRRL vorgeschriebene Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung. In diesem Zusammenhang hat die IHK zum ergänzenden Länderbericht Berlins Stellung genommen .
Publikationen, Merkblätter und Hinweise zum Berliner Wasserrecht
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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