BATTERIEN
Seit dem 01. Dezember 2009 ist das novellierte Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Hersteller und Importeure von Batterien müssen sich hiernach beim Umweltbundesamt vor Inverkehrbringen der Batterien registrieren. Darüber hinaus haben sie sich an bestehenden oder neu zu schaffenden Rücknahmesystemen zu beteiligen. Zu diesem Zweck haben die Hersteller von Gerätebatterien das Gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) und zusätzlich herstellereigene Rücknahmesysteme (CCR Rebat, Öcorecell, European Recycling Platform) eingerichtet.
Endverbraucher sind nach dem BattG verpflichtet, ihre Batterien getrennt zu sammeln, und den geschaffenen Rücknahmeeinrichtungen zu übergeben. Gewerbetreibende können auch eigene Entsorgungssysteme vertraglich vereinbaren.
Für Vertreiber von Batterien gelten daneben Rücknahme- und Hinweispflichten. Sie haben die Batterien zurückzunehmen und auf die jeweiligen Rücknahmemöglichkeiten deutlich an gut sichtbaren Orten hinzuweisen. Nicht registrierte Batterien und Batterien mit erhöhten Quecksilber-, Cadmium- oder Bleianteilen dürfen daneben nicht vertrieben werden.
Das BattG enthält darüber hinaus Vorgaben zu Informations-, Verwertungs- und Dokumentationspflichten sowie für Fahrzeug- und Industriebatterien Verbrennungs- und Deponieverbote.
ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances). Es trifft Regelungen zu der Produktverantwortung bei Elektro- und Elektronikaltgeräten und regelt deren Rücknahme und Verwertung bzw. die Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei diesen Geräten.
Hersteller müssen nach dem ElektroG ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) registrieren. Dafür sind u. a. eine Garantieerklärung sowie eine Entsorgungsnachweis notwendig. Zudem müssen die Rücknahme, Wiederverwendung oder Entsorgung der in Verkehr gebrachten Geräte sichergestellt und nachgewiesen werden. Unser
IHK-Merkblatt zum Thema ElektroG
informiert ausführlich.