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Die Zollpräferenzsysteme der EU
(PDF, 70 KB) (Dokument-Nr.: 23404) -
Zollpräferenzen und Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer
(PDF, 555 KB) (Dokument-Nr.: 23330)
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Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern Abkommen geschlossen, die in ihren handelspolitischen Teilen die Gewährung von Zollbegünstigungen (Zollpräferenzen) zum Inhalt haben. Dem Charakter nach handelt es sich dabei weit überwiegend um Freihandelsabkommen, in deren Rahmen nahezu alle Waren des gewerblichen Sektors (Kapitel 25 bis 97 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik – Wvz.), aber auch viele Agrar-Produkte (Kapitel 01 bis 24 Wvz.), zollfrei oder zollbegünstigt gehandelt werden, sofern diese Waren als präferenzberechtigte Ursprungserzeugnisse der jeweiligen Abkommensstaaten gelten. Dies setzt voraus, dass sie nach ganz bestimmten, durch die Abkommen festgelegten Regeln, dort hergestellt worden sind. Die Zollvorteile werden nur dann gewährt, wenn die Ursprungseigenschaft bei der Einfuhr mit einem entsprechenden Nachweis belegt werden kann.
Die meisten Abkommen der Europäischen Union sehen die gegenseitige Gewährung von Zollvergünstigungen vor. Dadurch erhalten auch Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union im jeweiligen Zielland Zollvergünstigungen bzw. vollständige Zollfreiheit, sofern die Ursprungseigenschaft entsprechend dokumentiert werden kann.
Nachweispapiere notwendig
Um Präferenzen in Anspruch nehmen zu können, muss der Exporteur im Regelfall bei seinen Behörden die entsprechenden Nachweispapiere ausstellen lassen, die die Ware im Zielland als präferenzberechtigt ausweisen. Diese Dokumente werden bei der Einfuhrabfertigung den Zollbehörden des Ziellandes vorgelegt. Fehlt der Präferenznachweis, so wird der reguläre Zollsatz für die betreffende Ware angewendet, der erheblich höher sein kann als der Präferenzzollsatz. Unabhängig von der sonstigen Vertragsgestaltung ist es daher empfehlenswert, auch die Übergabe der erforderlichen Präferenznachweise zu vereinbaren.
Das allgemeine Präferenzsystem (APS)
Neben der Vorteilsgewährung auf der Basis bilateraler Abkommen bietet die Europäische Union zahlreichen Schwellen und Entwicklungsländern im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) einseitige Zollvergünstigungen bei der Einfuhr von Ursprungserzeugnissen des gewerblichen Sektors aus diesen Ländern an.
Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer
Ein kontrovers diskutiertes Zollthema sind die Auswirkungen der Freihandelszone "Paneuropa-Mittelmeer". Bei vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit darüber, was im Tagesgeschäft beim Anfordern bzw. der Abgabe von Lieferantenerklärungen und der Ausstellung förmlicher Präferenznachweise denn nun wirklich zu berücksichtigen ist. Unser Merkblatt, das nebenstehend zum Download bereit steht, beantwortet 28 Fragen zum Thema Zollpräferenzen und Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer.
Zolltarife und Importbestimmungen in den Zielländern Ihrer Exportgeschäfte mehr
Bei jedem Export, auch bei vorübergehenden Ausfuhren und Verbringungen innerhalb der Europäischen Union, sind immer auch die Exportkontrollbestimmungen zu berücksichtigen. Grundlegende Informationen über die Exportkontrolle in Deutschland finden Sie auf der folgenden Seite. mehr
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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