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Urlaubsreisen und Zoll

Wenn jemand auf Reisen geht... dann sollte er sich auch darüber informieren, was und wie viel noch als Reisemitbringsel anerkannt wird und welche "Waren" besser nicht als "Souvenir" ins Gepäck wandern sollten - dabei dürfte eigentlich jedem klar sein, dass Artenschutz auch für Urlaubseinkäufe gilt, und dass Schmuggel schon lange kein Kavaliersdelikt mehr ist.

Unter dem Link zu den Zollbestimmungen in der Reisezeit fasst die deutsche Zollverwaltung die aktuellen Bestimmungen für den Reiseverkehr in leicht verständlicher Form zusammen, so u.a. in der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll". Dort sind nicht nur die zulässigen Höchstmengen, bis zu denen besonders "interessante" Produkte wie Tabak, Zigaretten und Zigarren, Parfum, Alkohol u.s.w. abgabenfrei mitgebracht werden dürfen, aufgeführt. Erklärt wird auch, warum sich Schmuggel nicht lohnt was im Zuge der Geldwäschebekämpfung zu beachten ist, wenn größere Bargeldbeträge beim Grenzübertritt mitgeführt werden.

DOKUMENT-NR. 14270

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