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Messeförderung

Messeauftritte sind mit erheblichen Kosten verbunden, die gerade kleine und mittlere Unternehmen, die den Sprung in einen neuen und schwierigen Markt zum ersten Mal wagen, vor große Herausforderungen stellen. Hier setzen Förderprogramme sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene an.

Das Land Berlin unterstützt mit seinem Außenwirtschaftsförderprogramm "Neue Märkte erschließen" kleine und mittlere Unternehmen mit dem Ziel, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit die des Standortes zu stärken. Das Programm wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes. Auf der Grundlage zweier Verwaltungsvorschriften wird zwischen einer Förderung von Gemeinschaftsprojekten und einer individuelle Förderung unterschieden.

Bei den Gemeinschaftsprojekten wirtschaftsnaher Institution werden Vorhaben gefördert, die überregionale und internationale Aktivitäten von Berliner Unternehmen verstärken, wie allgemeine Unternehmenspräsentationen und Messebeteiligungen in Form von Gemeinschafts- und Informationsständen. Letztere werden nach Votum durch den Beirat "Neue Märkte erschließen" jährlich von der Senatswirtschaftsverwaltung ausgewählt und im Messeprogramm zusammengestellt.

Bei der individuellen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen können im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens die Ausarbeitung eines strategischen Gesamtkonzepts und im zweiten Schritt Einzelmaßnahmen gefördert werden. Zu den Einzelmaßnahmen gehören Beratungs- und Schulungsleistungen für Fach- und Führungskräfte sowie Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland. Förderfähig im Rahmen des Programms sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden. Diese werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und -bau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Form einer Zuwendung förderfähig. Die Zuwendung beträgt 80 % der Kosten und maximal 7.500 EUR je Teilnehmer und Veranstaltung und erfolgt im Nachgang zur Messe. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe soll bis spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter erfolgen.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördern die Teilnahme von Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und -ausstellungen sowie deutschen Industrieausstellungen im Ausland. Die an der ausgewählten Veranstaltung teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beitrag für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Unternehmen so indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.

Die Bundesregierung stellt seit 2003 die Bedeutung der erneuerbaren Energien bersonders heraus und unterstützt durch geeignete Maßnahmen den Absatz von Produkten dieses Bereichs der deutschen Wirtschaft. Dabei soll die Unterstützung des Exports von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere durch die Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland erfolgen.

DOKUMENT-NR. 26176

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