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INFORMATIONEN/SERVICE

Sachverständiger werden

Wenn Sie sich für die öffentliche Bestellung interessieren, sollten Sie sich 

1. das "Merkblatt Öffentliche Bestellung und Vereidigung" (pdf)

2. die jeweiligen Bestellungsvoraussetzungen (soweit für Ihr Sachgebiet vorhanden, ggf. zu finden als pdf unter www.ifs-forum.de)

3. die Sachverständigenordnung (pdf)

4. die Richtlinien zur Sachverständigenordnung (pdf)

durchlesen.

Soweit Sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, kann in der Regel ein erster persönlicher Termin vereinbart werden. 

Die Zulassung nach § 18 BBodSchG hingegen ist ein besonderes Verfahren, das der IHK neben den Verfahren der öffentlichen Bestellung übertragen worden ist. Hier muss der Sachverständige die „erforderliche Sachkunde“ nachweisen, im Verfahren der öffentlichen Bestellung die „besondere Sachkunde“.

Fachliche Bestellungsvoraussetzungen gibt es auch für dieses Sachgebiet.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • das Berliner Bodenschutzgesetz vom 24.06.2004
  • Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes in GVBl Nr. 26  vom 11.11.2009 (Bln BodSUV)
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV)

Stand: 05.01.2012

DOKUMENT-NR. 74944

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