. .
Illustration

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Sach- und Fachkundeprüfung

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Berufskraftfahrer

Busfahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis erst nach dem 9. September 2008 erwerben, müssen zur Ausübung ihres Berufs zusätzlich eine Grundqualifikation durch Prüfung vor der IHK ablegen. Ab September 2009 gilt die Regelung auch für Lkw-Fahrer/innen. mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Bewachungsgewerbe

Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte bzw. selbständig gewerbsmäßige Bewachung ausüben möchte benötigt hierfür besondere Qualifikationsnachweise. mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Finanzanlagenvermittler § 34f GewO - Neu

Die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler wird in einer eigenen Vorschrift der Gewerbeordnung neu geregelt (§ 34f GewO-neu). Finanzanlagenvermittler müssen künftig neben der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch einen Sachkundenachweis (IHK) erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen
mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Gaststättenunterrichtung

Mit der Unterrichtung erwirbt der Existenzgründer im Gastgewerbe die für die Konzession notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse. mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragter

Die Beförderung von Gefahrgut setzt besondere Qualifikationen der Beteiligten voraus. So müssen die Lkw-Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten und Gefahrgutbeauftragte geschult sein und über den ADR-Schein bzw. den Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte verfügen. Die betroffenen Unternehmen haben eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten. mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Sach- und Fachkundeprüfungen im Handel

Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Verkehr

Jeder Unternehmer, der gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis bzw. Lizenz der zuständigen Verkehrsbehörde. Der Unternehmer muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit er die Erlaubnis bzw. Lizenz erhält. Geregelt sind diese Voraussetzungen für den Güterkraftverkehrsunternehmer im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und für den Personenverkehrsunternehmer im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Informationen für zukünftige Verkehrsunternehmen, Fachkunde Taxi- und Mietwagenverkehr, Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Krankentransport
mehr

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG

Versicherungsvermittler/ -berater

Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.
mehr

DOKUMENT-NR. 406

  • VERANSTALTUNGEN

  • KOMPASS FÜR GRÜNDER

© Tobias Machhaus - Fotolia.com