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Neben dem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis, was oftmals als „Normalarbeitsverhältnis” bezeichnet wird, gibt es eine Reihe besonderer Formen des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsverhältnisse mit geringerem Lohn (Minijobs) oder von kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung) werden als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten teilweise andere Regeln als für „Normalarbeitsverhältnisse”. Das Merkblatt Minijobs gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zu Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen.
Arbeitsverhältnisse mit vertraglich vereinbarter verringerter Arbeitszeit (Teilzeitarbeitsverhältnisse) und befristete Arbeitsverhältnisse sind weitere besondere Formen des „Normalarbeitsverhältnisses”. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird und wann ist die Befristung von Arbeitsverträgen zulässig? Antworten auf diese Fragen und vieles mehr enthält unser Merkblatt Teilzeitarbeit und Befristung.
In unserem Merkblatt Ferienjobs werden Möglichkeit und Grenzen der Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen im Betrieb dargestellt. Dabei werden insbesondere sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Aspekte erläutert.
In Zeiten der Globalisierung wächst die Bedeutung des internationalen Einsatzes von Mitarbeitern. Ausländische Unternehmen beschäftigen ihre Mitarbeiter in Deutschland ebenso wie deutsche Unternehmen ihre Arbeitnehmer im Ausland einsetzen. Diese grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern betrifft insbesondere die Problembereiche des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechtes. Unser Merkblatt Auslandsentsendung gibt einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland.
Stand: 1. Februar 2012
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