Die Firma ist der Name unter dem ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sein Unternehmen betreibt. Sie ist in das Handelsregister einzutragen.
Service der IHK Berlin in Bezug auf ins Berliner Handelsregister einzutragende Firmen
Wenn Sie beabsichtigen, eine Firma in das Berliner Handelsregister eintragen zu lassen, empfehlen wir Ihnen, sich vor notarieller Beurkundung (z.B. des GmbH-Gesellschaftsvertrages, zu dessen Mindestinhalt auch die Firma gehört) bzw. notarieller Beglaubigung des Eintragungsantrags von der IHK Berlin unter nebenstehenden Telefonnummern hinsichtlich der Frage der Eintragungsfähigkeit (z.B. in Bezug auf Verwechslungsgefahr mit schon im Berliner Handelsregister eingetragenen Firmen und firmenrechtliche Zulässigkeit) beraten zu lassen.
Dieses kann den Eintragungsvorgang beschleunigen, da es helfen kann, eine Zurückweisung Ihres Eintragungsantrags durch das Handelsregistergericht (z.B. wegen Verwechslungsgefahr mit schon eingetragenen Firmen) zu vermeiden. Außerdem ersucht das Berliner Handelsregistergericht die IHK Berlin um Stellungnahme, wenn es Zweifel an der Eintragungsfähigkeit einer Firma hat.