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Fragen und Antworten zur Europa AG
(PDF, 93 KB) (Dokument-Nr.: 18371)
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Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Gründung bedarf es eines Mindestkapitals von 50.000 Euro. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen kann diese Rechtsform attraktiv sein. Mit der Aktiengesetznovelle 1994 wurden Sonderregeln für eine „kleine Aktiengesellschaft” geschaffen, die u. a. Vereinfachungen für die Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung, für die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen bei nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften und für die Verwendung des Jahresabschlusses vorsehen.
Insbesondere für die Aktiengesellschaft gilt der Deutsche Corporate Governance Kodex. Damit sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken http://www.corporate-governance-code.de/ .
Europäische Aktiengesellschaft
Die Europäische Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitende Kooperation: Es müssen nicht mehr jeweils in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht gegründet werden. Vielmehr erhalten alle in der Europäischen Aktiengesellschaft vereinigten Unternehmensteile ein einheitliches rechtliches Kleid. Eine Europäische Aktiengesellschaft muss in ihrem Firmennamen den Zusatz 'SE' aufnehmen.
Stand: 01.01.2012
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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