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INFORMATIONEN/SERVICE

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR entsteht, wenn mindestens zwei Personen einen - mündlichen oder schriftlichen - Gesellschaftsvertrag abschließen. Die Gesellschafter müssen vereinbaren, zu einem gemeinsamen Zweck zusammenzuwirken und diesen Zweck zu fördern. Gemeinsamer Zweck kann z. B. sein: ein gemeinsamer Geschäftsbetrieb, eine Kooperation, einzelne gemeinschaftliche Geschäfte.

Gesellschafter einer GbR können natürliche Personen, juristische Personen (z. B. GmbH, AG) und andere rechtsfähige Gesellschaften (z. B. oHG, KG) sein.

Nähere Informationen enthält das Merkblatt Gesellschaft bürgerlichen Rechts . Des Weiteren stellen wir Ihnen einen GbR-Mustervertrag zur Verfügung.

Stand: 31.01.2012

DOKUMENT-NR. 2948

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