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Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine abgewandelte Form der oHG. Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck unter einer gemeinschaftlichen Firma verfolgen, wobei der eine Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet.
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Merkblatt - Kommanditgesellschaft
(einschl. GmbH & Co. KG)
Stand: 31.01.2012
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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