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INFORMATIONEN/SERVICE

Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, nämlich den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma, ohne das eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht. Die Gesellschafter bilden somit eine Tätigkeits-, Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft.

Weitere Informationen enthält unser Merkblatt - Offene Handelsgesellschaft .

Stand: 31.01.2012

DOKUMENT-NR. 52253

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