Die 1,35 Mio. bilanzierenden Unternehmen in Deutschland müssen dem Finanzamt neben ihrer Steuererklärung auch ihre Bilanz übersenden. Dies geschieht nun letztmalig auf Papier. Künftig sollen die Bilanzen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden - die sog. E-Bilanz. "Elektronik statt Papier", so das Motto der zugrunde liegenden Vorschrift im Einkommensteuergesetz.
In einem ersten 321-seitigen Entwurf hatte die Finanzverwaltung jedoch umfangreiche Informationspflichten aufgestellt. So dass kleine Kapitalgesellschaften mit bis zu 50 Beschäftigten statt den bisherigen 23 Pflichtfeldern zukünftig 178 Pflichtfelder hätten ausfüllen müssen - eine Steigerung um fast 700 %. Nicht zuletzt dank des Einsatzes der IHK-Organisation (Eingaben siehe rechts im Downloadbereich) wurde die Einführung der E-Bilanz daher um ein Jahr verschoben und eine Pilotphase bis Ende April 2011 eingeführt, bei der sich einige Unternehmen für einen Testlauf melden konnten.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen alle bilanzierenden Unternehmen nun die erste Bilanz in elektronischer Form spätestens für das Jahr 2013 (oder ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2013/2014) abgeben. Die Verpflichtung trifft jeden, der bilanziert. Elektronisch zu übermitteln sind die Handelsbilanz, die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung sowie die steuerliche Überleitungsrechnung beziehungsweise die Steuerbilanz im XBRL-Format. Das XBRL-Format kann bereits jetzt für die Offenlegung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger verwendet werden. Die Taxonomie, die die zu übertragenden Datenfelder enthält, kann über die Webseite www.eSteuer.de heruntergeladen werden.
Ausnahmen für die Abgabe einer elektronischen Bilanz gibt es so gut wie nicht. Das Gesetz spricht nur davon, unbillige Härten bei persönlicher oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit vermeiden zu wollen. Wer keine E-Bilanz abgibt, dem drohen somit wie zu Papierzeiten Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro und die Steuerschätzung. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen des Rechnungswesens auseinandersetzen.
In der Veranstaltung "Die E-Bilanz kommt" am 12.03.2012 in der IHK Berlin wurden die Neuregelungen erläutert und Hinweise zum Umstellungsprozess gegeben. Die Vorträge der Veranstaltung finden Sie auf der rechten Seite im Downloadbereich.