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Aktuelle AfA-Tabelle
(PDF, 99 KB) (Dokument-Nr.: 6103)
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Die Einkommensteuer wird vom Einkommen der natürlichen Personen, also von Einzelunternehmern sowie von Gesellschaftern von Personengesellschaften, erhoben. Bemessungsgrundlage ist das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Einkommen. Zu den Einkunftsarten zählen unter anderem Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder den Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Diese Gewinnermittlungsart steht Gewerbetreibenden aber nur dann zur Verfügung, wenn:
Nähere Informationen haben wir in unserem Merkblatt zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung zusammengefasst.
Stand: 27.12.2011
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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