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RECHT UND FAIR PLAY

Gewerbe- und Grundsteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Eine Kurzdarstellung nebst Berechnungsbeispielen für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften finden Sie in unserem Merkblatt Gewerbesteuer in Berlin

Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Einen Überblick über diese und weitere Änderungen enthält unser Merkblatt Unternehmensteuerreform 2008 – Änderungen bei der Gewerbesteuer

Grundsätzlich sind die Gemeinden berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen auch den Gewerbesteuerhebesatz fest. In Berlin wird die Gewerbesteuer vom Finanzamt erhoben. Hier finden Sie eine Darstellung der Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze in Berlin seit 1992.

Unser Merkblatt Grundsteuer in Berlin enthält Informationen sowie eine Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer in Berlin. Hier finden Sie die aktuellenGrundsteuerhebesätze in Berlin.

Stand: 02.01.2012

DOKUMENT-NR. 1424

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