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Nach dem Investitionszulagengesetz 2007/2010 werden Investition in Berlin und den neuen Bundesländern gefördert.
Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude, soweit sie von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftsgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören. Antragsberechtigt sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes, die in den genannten Fördergebieten begünstigte Investitionen vornehmen.
Die Einzelheiten haben wir in unserem Merkblatt zur Investitionszulage zusammengefasst.
Weiterführende Informationen können Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 23. Juli 2009 entnehmen.
Aktuelle Investitionszulagensätze entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Die Investitionszulage muss nach Durchführung der Investition auf den vorgeschriebenen amtlichen Formular beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Folgende Antragsformulare haben wir für Sie bereitgestellt:
Stand: 22.02.2012
Informationen zu Urlaub, Gleichbehandlung, Kündigung. mehr
Unternehmer finden hier die Antwort auf die Frage: Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig? Download
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Umsatzsteuer. mehr
Hinweise zur Bildung von Firmennamen. mehr
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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