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RECHT UND FAIR PLAY

Investitionszulage

Nach dem Investitionszulagengesetz 2007/2010 werden Investition in Berlin und den neuen Bundesländern gefördert.

Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude, soweit sie von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftsgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören. Antragsberechtigt sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes, die in den genannten Fördergebieten begünstigte Investitionen vornehmen.

Die Einzelheiten haben wir in unserem Merkblatt zur Investitionszulage zusammengefasst.

Weiterführende Informationen können Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 23. Juli 2009 entnehmen.

Aktuelle Investitionszulagensätze entnehmen Sie bitte der Übersicht.

Die Investitionszulage muss nach Durchführung der Investition auf den vorgeschriebenen amtlichen Formular beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Folgende Antragsformulare haben wir für Sie bereitgestellt:

  1. Antragsformular 2007
  2. Antragsformular 2008
  3. Antragsformular 2009
  4. Antragsformular 2009 (nach InvZulG 2010)
  5. Antragsformular 2010
  6. Antragsformular 2011
  7. KMU-Erklärung nach dem InvZulG 2010

Stand: 22.02.2012

DOKUMENT-NR. 1425

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