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RECHT UND FAIR PLAY

Lohnsteuer und Reisekosten

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Lohnsteuerzahlungen müssen seit 2005 beim Finanzamt in elektronischer Form vorangemeldet werden. Informationen zur elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung sowie den amtlichen Vordruck finden Sie im elektronischen Portal der Finanzverwaltung unter www.elster.de.

In unserem Merkblatt Reisekosten Inland können Sie erfahren, wie Sie Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwendungen) für Geschäfts- bzw. Dienstreisen steuerlich geltend machen können.

Auch die im Ausland entstandenen Reisekosten können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden bzw. kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer diese Ausgaben lohnsteuerfrei ersetzen. In unserem Merkblatt Reisekosten Ausland haben wir die Unterschiede, die sich für Auslandsreisen im Gegensatz zu Inlandsreisen ergeben, dargestellt.

Die Übersicht über die ab 01.01.2012 geltenden Pauschalen für Auslandsreisen finden Sie hier ebenfalls.


Stand: 27.12.2011

DOKUMENT-NR. 3516

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