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Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Lohnsteuerzahlungen müssen seit 2005 beim Finanzamt in elektronischer Form vorangemeldet werden. Informationen zur elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung sowie den amtlichen Vordruck finden Sie im elektronischen Portal der Finanzverwaltung unter www.elster.de.
In unserem
Merkblatt Reisekosten Inland
können Sie erfahren, wie Sie Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwendungen) für Geschäfts- bzw. Dienstreisen steuerlich geltend machen können.
Auch die im Ausland entstandenen Reisekosten können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden bzw. kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer diese Ausgaben lohnsteuerfrei ersetzen. In unserem
Merkblatt Reisekosten Ausland
haben wir die Unterschiede, die sich für Auslandsreisen im Gegensatz zu Inlandsreisen ergeben, dargestellt.
Die Übersicht über die ab 01.01.2012 geltenden
Pauschalen für Auslandsreisen
finden Sie hier ebenfalls.
Stand: 27.12.2011
Informationen zu Urlaub, Gleichbehandlung, Kündigung. mehr
Unternehmer finden hier die Antwort auf die Frage: Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig? Download
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Umsatzsteuer. mehr
Hinweise zur Bildung von Firmennamen. mehr
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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