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RECHT UND FAIR PLAY

Umsatzsteuer

Unternehmer sind Sie verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Bestimmte Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen (z.B. Versicherungsmakler). Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird immer dann fällig, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent; der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z. B. für Kunst- und Medienberufe, Hotelübernachtungen). Über die Grundzüge informieren wir Sie in unserem Merkblatt Umsatzsteuer – Wegweiser für Existenzgründer.

Unternehmer sind Sie verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Bestimmte Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen (z.B. Versicherungsmakler). Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird immer dann fällig, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent; der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z. B. für Kunst- und Medienberufe, Hotelübernachtungen).

Die Umsatzsteuer ist in der Rechnungen gesondert auszuweisen. Über die Einzelheiten informieren wir Sie in unserem Merkblatt Pflichtangaben für Rechnungen . Des weiteren können Sie sich an folgenden Musterrechnungen orientieren:

Unternehmer können von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn Ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr bzw. im Jahr der Existenzgründung 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen (sog. Kleinunternehmerregelung § 19 UStG). Über die Einzelheiten informieren wir Sie in unserem Merkblatt zur Kleinunternehmerregelung .

Im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr gelten weitere Besonderheiten. Hierüber informieren wir Sie in folgenden Merkblättern:

Schließlich informieren wir Sie in unserem Merkblatt Erstattung ausländischer Umsatzsteuer , wie Sie im Ausland gezahlte Vorsteuerbeträge zurück erhalten.

Stand: 02.01.2012

DOKUMENT-NR. 1420

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