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Aktuelles zu EU-Lieferungen (Dokument-Nr.: 92824)
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Steuerschuldumkehr bei Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (Dokument-Nr.: 86422)
RECHT UND FAIR PLAY
Umsatzsteuer
Unternehmer sind Sie verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Bestimmte Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen (z.B. Versicherungsmakler). Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird immer dann fällig, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent; der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z. B. für Kunst- und Medienberufe, Hotelübernachtungen). Über die Grundzüge informieren wir Sie in unserem Merkblatt Umsatzsteuer – Wegweiser für Existenzgründer.
Unternehmer sind Sie verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Bestimmte Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen (z.B. Versicherungsmakler). Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird immer dann fällig, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent; der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z. B. für Kunst- und Medienberufe, Hotelübernachtungen).
Die Umsatzsteuer ist in der Rechnungen gesondert auszuweisen. Über die Einzelheiten informieren wir Sie in unserem Merkblatt Pflichtangaben für Rechnungen . Des weiteren können Sie sich an folgenden Musterrechnungen orientieren:
- Musterrechnung Lieferung / sonstige Leistung Inland
- Musterrechnung Anzahlung
- Musterrechnung nach Anzahlung
- Musterrechnung Gutschrift
- Musterrechnung Kleinbetrag
Unternehmer können von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn Ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr bzw. im Jahr der Existenzgründung 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen (sog. Kleinunternehmerregelung § 19 UStG). Über die Einzelheiten informieren wir Sie in unserem Merkblatt zur Kleinunternehmerregelung .
Im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr gelten weitere Besonderheiten. Hierüber informieren wir Sie in folgenden Merkblättern:
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen 2010
- Musterrechnung grenzüberschreitende Dienstleistungen 2010
- Warenhandel zwischen Unternehmen innerhalb der EU
- Musterrechnung innergemeinschaftliche Lieferung
- Warenhandel zwischen Unternehmen außerhalb der EU
- Musterrechnung Ausfuhrlieferung
- Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt
- Verkäufe an Touristen außerhalb der EU nebst Formular
- Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen
Schließlich informieren wir Sie in unserem Merkblatt Erstattung ausländischer Umsatzsteuer , wie Sie im Ausland gezahlte Vorsteuerbeträge zurück erhalten.
Stand: 02.01.2012

